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Verbraucherschützer kritisieren Mängel bei bekannten App-Anbietern

München, 20.08.2012 | 17:30 | awa

Nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Nutzungsbestimmungen einiger App-Vertriebsportale zum Teil rechtswidrig. Wie die Verbraucherschützer am Montag mitteilten, ist dies eines der Ergebnisse einer Prüfung der  Vertragsbedingungen der fünf großen App-Anbieter Google, iTunes, Microsoft, Nokia und Samsung. In Webauftritten der geprüften Anbieter fehle beispielsweise häufig ein Impressum - diese wurden mittlerweile nachgetragen. Zudem seien die Vertragsbedingungen zu lang und einige Bestimmungen würden Verbraucher benachteiligen.Bei Prüfung der Vertragsbedingungen namhafter App-Store-Betreiber stellte der vzbv fest: Viele weisen große Mängel auf und sind zum Nachteil der Kunden.

Apps für?s Smartphone sind äußerst beliebt ? doch der Verbraucherschutz kommt dabei oft zu kurz.

Apps für's Smartphone sind äußerst beliebt - doch der Verbraucherschutz kommt dabei oft zu kurz.

Insgesamt hat der Verband zehn Abmahnungen versandt. Microsoft und Nokia haben bereits auf die Abmahnung reagiert: Beide Unternehmen gaben vollständige Unterlassungserklärungen ab und passten ihre Webangebote entsprechend den Kritikpunkten an. Gegen Google und iTunes haben die Verbraucherschützer rechtliche Schritte eingeleitet.

Bei den beiden letztgenannten Konzernen wurde vor allem die Länge der Vertragsbedingungen als kritisch bewertet. Beispielsweise umfassten die Bedingungen von iTunes insgesamt 21 unzureichend nummerierte DIN-A4-Seiten - der Text war in Schriftgröße neun abgebildet. Zudem seien die Formulierungen unverständlich, nicht nachvollziehbar und schränkten das Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrecht der User ein. Dies erschwere es  Kunden, die AGB in vollem Umfang wahrnehmen und verstehen zu können, hieß es in der Mitteilung.

Insgesamt seien bei Google und iTunes je 25 Bestimmungen bemängelt worden. Bei Samsung fielen 19 Klauseln durch, bei Nokia 15 und bei Microsoft zehn. Außerdem seien nach Auffassung des vzbv viele der gestellten Datenschutzbedingungen rechtswidrig. So werde beispielsweise die Zustimmung zur Nutzung der Verbraucherdaten nicht korrekt abgefragt. Dadurch werde Verbrauchern die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten entzogen.

Update, 21.08.2012: Mit Samsung steht der vzbv aktuell noch in außergerichtlichen Verhandlungen. Sollte der südkoreanische Konzern nicht in Gänze die Beanstandungen der Verbraucherschützer beheben, drohe auch ihm eine Klage, so der vzbv gegenüber CHECK24.

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