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Kfz-Versicherung: Korrektes Verhalten nach Unfall sichert Schadensregulierung

München, 30.08.2010 | 12:00 | sge

Unfallsituationen sind unangenehm. Verständlich, dass man aus diesen so schnell wie möglich herauskommen möchte. Doch wer den Unfallort zu schnell verlässt, riskiert unter Umständen seinen Versicherungsschutz.

Kfz-Versicherung: Korrektes Verhalten nach Unfall sichert Schadensregulierung

Um die Schadensregulierung zu gewährleisten sollte man am Unfallort auf die Polizei warten.

Ist es zum Crash gekommen, sollte man in erster Linie Ruhe bewahren und mit den anderen am Unfall Beteiligten Personalien und Versicherungsdaten austauschen. Unbedingt sollte die Polizei verständigt und auch auf deren Eintreffen gewartet werden. In den Unterlagen der meisten Versicherungen und Automobilklubs sind fertige Formulare und Vordrucke für Unfallberichte und -skizzen bereits enthalten. Darauf sollte auf keinen Fall verzichtet werden.

Sinnvoll ist es darüber hinaus, Fotos von den Unfallschäden anzufertigen. Das kann die Kommunikation mit der Versicherung ungemein erleichtern, wenn es um die Schadenregulierung geht. Sind Zeugen zugegen gewesen, sollte man versuchen, auch deren Personaldaten zu bekommen. Grundsätzlich gilt: Mit Schuldeingeständnissen noch am Unfallort vorsichtig sein! Unter Umständen lohnt es sich, die vollständige Rekonstruktion des Unfalles durch die Polizei und eventuell einen Sachverständigen abzuwarten.

Es ist essentiell, seine Versicherung über den Unfall so schnell wie möglich in Kenntnis zu setzen. Das gilt ebenfalls vorbeugend für die eigene Haftpflichtversicherung und auch dann, wenn man den Unfall nicht selbst verursacht hat. Grund: die eigene Kfz-Versicherung wird unberechtigte Ansprüche abweisen. In der Regel wird die Schadenshöhe bei der Untersuchung des Fahrzeuges in der Werkstatt festgestellt. Üblicherweise setzt sich die Werkstatt danach direkt mit der zuständigen Versicherung in Verbindung.

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