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Der Kfz-Versicherung droht die Insolvenz - was tun?

München, 29.07.2010 | 16:00 | sge

Eine Situation wie diese ist bislang einmalig in Deutschland: Einem Kfz-Versicherer droht die Insolvenz und 50.000 Kunden wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Selbst die Meinungen der Experten zum Thema Sonderkündigungsrecht gehen zum Teil stark auseinander. Wer auf Nummer sicher gehen will, sucht sich eine Ersatzversicherung.

Der Kfz-Versicherung droht die Insolvenz - was tun?

Steht die Insolvenz eines Versicherungsunternehmens kurz bevor, sollten die Kunden auf Nummer sicher gehen.

Kreist über einem Versicherungsunternehmen der Pleitegeier, ist dies nicht nur für die Mitarbeiter ein Schock. Auch die Versicherungsnehmer stehen dann vor einem echten Problem, das so schnell wie möglich gelöst werden sollte. Ein insolventes Versicherungsunternehmen kann bestenfalls noch mit einer besorgniserregenden Vermögenslage dienen - eine Schadensregulierung ist dann kein Vertragsbestandteil mehr, sondern nur noch reine Spekulationssache.

Und genau diese besorgniserregende Verschlechterung der Vermögenslage und die damit verbundene Einschränkung der vertraglich fixierten Leistungen ist auch der vom BGB geforderte "wichtige Grund" für eine fristlose Kündigung. Und genau zu dieser rät bspw. der Bund der Versicherten e.V. Versicherungsnehmer sollten sich aber umgehend um eine neue Kfz-Versicherung kümmern, um weiterhin ausreichenden Versicherungsschutz zu genießen. Kommt es noch vor der Kündigung zu einem Schaden, muss der Kunde das in die finanzielle Schieflage geratene Versicherungsunternehmen dennoch informieren.

Zusätzlich sollte der Versicherungsnehmer aber auch die deutsche Garantiefonds Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) benachrichtigen. Bei Haftpflichtschäden hilft der Garantiefonds - allerdings nur bis zur gesetzlichen Mindestdeckungssumme. Die VOH kann außerdem eine Selbstbeteiligung bis zu 2.500 Euro vom Versicherungsnehmer verlangen. Kaskoschäden wiederum sind nicht über den Fonds abgedeckt. Diese muss der Kunde zunächst aus eigener Tasche bezahlen und dann von der Kfz-Versicherung einfordern. Ob die Versicherungsgesellschaft diese Erstattung jedoch in vollem Umfang leisten kann, ist derzeit noch ungewiss.

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