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eCall: EU-Parlament will verbindliche Einführung des Notrufsystems bis 2015

München, 06.07.2012 | 15:55 | srh

Das automatische Notrufsystem eCall soll nach dem Willen des Europäischen Parlaments ab 2015 zur Pflichtausstattung in Neuwagen werden. Mit dieser Neuerung könnten nach Ansicht der EU-Parlamentarier durch eine schnellere Hilfe nach schweren Unfällen mehr Menschenleben gerettet werden. Bisher hatten die EU-Abgeordneten auf die freiwillige Umsetzung ihrer Vorschläge durch die Mitgliedsstaaten gesetzt.

eCall: EU-Parlament will Einführung des Notrufsystems bis 2015

Das EU-Parlament will eCall 2015 verbindlich einführen. Foto: ADAC

Doch seit einer Empfehlung im Herbst 2011 ist wenig geschehen. Deshalb forderte das EU-Parlament nun die Europäische Kommission auf, entsprechende rechtlich bindende Vorschriften zu erlassen, damit eCall bis zum angepeilten Starttermin 2015 in allen EU-Mitgliedsstaaten eingeführt werden kann. Dazu gehört der flächendeckende Einbau in Neufahrzeuge ebenso wie der Ausbau der bestehenden Notfalldienste. Die Abgeordneten plädierten zudem dafür, die Notruftechnik beispielsweise auch in Motorrädern oder Lkw zur Pflicht zu machen.

eCall soll bei schweren Unfällen automatisch einen Notruf auslösen und den Rettungskräften die Koordinaten des Unfallorts übermitteln. Damit das System funktioniert, muss jedes Fahrzeug mit GPS, Mobilfunkmodul und Steuergerät ausgerüstet sein. So kann die Unfallsituation, die Position und Fahrtrichtung ausgewertet und im Notfall weitergegeben werden. Wie aus einer Übersicht der EU-Kommission vom April hervorgeht ist allerdings noch Arbeit an Details nötig – etwa bei der Zertifizierung der Hardware oder der Ausgestaltung des Mitarbeitertrainings der Notrufzentralen.

Außerdem wollen die EU-Parlamentarier verhindern, dass das System zu einer Überwachung der Autofahrer benutzt werden kann. Die Sorge kommt nicht von ungefähr: Branchenkreisen zufolge haben die Kfz-Versicherer für ihre Risikoanalysen durchaus Interesse an derartigen Daten über ihre Kunden. Durch eCall könnten die Unternehmen beispielsweise Erkenntnisse über die Fahrweise des Kunden gewinnen und in die Beitragsbemessung mit einfließen lassen. Zudem könnten Bewegungsprofile von Fahrzeugen erstellt werden.

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