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Kfz-Versicherung: Bundesregierung will Selbstbehalt besteuern

München, 24.05.2012 | 17:23 | tei

Autofahren könnte bald teurer werden: Die Bundesregierung plant, neben den Versicherungsbeiträgen künftig im Schadensfall auch den Selbstbehalt der Kfz-Haftpflichtversicherung zu besteuern. Das geht aus einem Gesetzentwurf zur Änderung des Versicherungssteuergesetzes hervor, den das Bundesfinanzministerium am Mittwoch veröffentlichte. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat müssen dem Entwurf allerdings bis November noch zustimmen.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll künftig auch der Selbstbehalt der Kfz-Haftpflicht besteuert werden.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll künftig auch der Selbstbehalt der Kfz-Haftpflicht besteuert werden.

Eine Sprecherin des Finanzministeriums bestätigte der Financial Times Deutschland (FTD), dass der tatsächlich getragene Selbstbehalt besteuert werden soll. Versicherungsnehmer können ihre Beiträge senken, indem sie für den Schadensfall eine Eigenleistung vereinbaren. Nach Ansicht des Finanzministeriums sei die Selbstbeteiligung jedoch ebenso wie die Prämie als Leistung an den Versicherer anzusehen. Beides sei notwendig, um den vorgeschriebenen Deckungsschutz zu gewährleisten - und damit auch steuerpflichtig.

Von Seiten der Industrie und Versicherer hagelte es umgehend Kritik: Rüdiger Auras, einer der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Versicherungs-Schutzverbands (DVS), sagte der FTD, der Selbstbehalt sei ein legitimes Mittel, um den Risikotransfer zu vereinfachen, das von der angedachten Gesetzesregelung konterkariert werde. Zudem stehe der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zu den zusätzlichen Steuereinnahmen. Auch ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft sagte dem Blatt, dass sein Verband an der bisherigen Regelung festhalten wolle.

Vor allem bei der Versicherung von Firmenkunden mit großen Autoflotten ist die Selbstbeteiligung ein für beide Seiten attraktives Instrument. Einerseits sparen die Unternehmen am Beitrag der Kfz-Versicherung, andererseits lohnt sich die Vereinbarung auch für die Versicherer: Weil die Unternehmen bei allen Schäden zuzahlen müssen, fordern sie von ihren Mitarbeitern eher vorsichtiges Verhalten im Straßenverkehr - und tragen dadurch zur Schadensvermeidung bei.

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