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Anwaltsverein scheitert mit Klage gegen "Fairplay" der Allianz

München, 30.04.2012 | 17:28 | tei

Die Allianz darf ihr Regulierungsmodell "Fairplay" in der Kfz-Versicherung weiter umsetzen. Der Verkehrsrechtler Jörg Elsner vom Deutschen Anwaltsverein scheiterte mit einer Klage gegen das Modell vor dem Landesgericht München. Wie die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet, warf er dem Versicherungsunternehmen vor, freie Anwälte auszugrenzen und so das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu verletzen.

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Der Deutsche Anwaltsverein ist mit seiner Klage gegen das \"Fairplay\"-Modell der Allianz gescheitert.

Im Rahmen von "Fairplay" hatte die Allianz im Jahr 2008 eine standardisierte Schadenregulierung eingeführt und hierfür nach und nach Verträge mit etwa 4.800 Werkstätten geschlossen. Der Versicherungsnehmer bekommt dadurch sein Auto schnell wieder zurück, sofern er weder einen freien Gutachter noch einen Anwalt einschaltet. Die Allianz verspricht den Kunden durch das Modell eine schnellere Schadensabwicklung und Reparatur. Zudem müssen die Kosten nicht vorab ausgelegt werden.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, der Elsner vorsitzt, äußerte sich bislang nicht zu dem Urteil. Eine Sprecherin der Allianz sagte dagegen der FTD, das Urteil widerlege den Vorwurf, die Allianz würde mit "Fairplay" generell Rechtsanwälte bei der Schadenregulierung im Bereich Kfz-Versicherung ausschließen. Seit Einführung des neuen Schadenmanagement-Modells habe es im Schnitt nicht seltener Kfz-Schadenfälle mit anwaltlicher Beratung gegeben als zuvor. Das sei anhand der Schadenstatistik des Unternehmens deutlich nachzuvollziehen.

Auch in einem weiteren Verfahren setzen sich Anwälte gegen ein Schadenmanagement-Modell eines Versicherers zur Wehr: Die Rechtsanwaltskammer München klagt gegen die HUK-Coburg, da diese bei der Rechtsschutzversicherung Vergünstigungen anbietet, wenn sich Kunden im Streitfall von einer Vertragskanzlei des Versicherungsunternehmens vertreten lassen. Dadurch wird nach Ansicht der Rechtsanwälte die freie Anwaltswahl beschnitten. Das Landgericht Bamberg wies die Klage ab, die Anwaltskammer legte Berufung ein.

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