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Kfz-Haftpflicht: Pläne für Besteuerung auf Selbstbehalt konkreter

München, 24.07.2012 | 11:56 | srh

Die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) über eine Besteuerung des Selbstbehalts in der Kfz-Haftpflichtversicherung werden konkreter. Wie die Zeitung Wirtschaftswoche berichtet, befindet sich ein entsprechender Vorschlag zur Gesetzesänderung derzeit in der parlamentarischen Beratung. Das Ministerium will auf die optionale Selbstbeteiligung im Schadensfall 19 Prozent Versicherungssteuer erheben.

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Die Parlamentarier beraten derzeit eine Besteuerung des Selbstbehalts in der Kfz-Haftpflicht.

Durch die Selbstbeteiligung verringern sich im Schnitt die Prämien für die Kfz-Police. Doch niedrige Prämien bedeuten für den Fiskus geringere Steuereinnahmen. Nach Schätzungen von Experten des Bundesfinanzministeriums entgehen dem Staat dadurch Einnahmen von rund 100 Millionen Euro pro Jahr. Aktuell nutzen vor allem Betreiber von Fahrzeugflotten Kfz-Haftpflichtversicherungen mit Selbstbeteiligung. Privatpersonen können diese Option bislang nicht wählen. Steuerexperten der Regierung hielten den Vorstoß für einen Test. Denn in einem weiteren Schritt könne auch die Selbstbeteiligung in den Kaskoversicherungen besteuert werden. Das beträfe auch viele "normale" Autofahrer.

Derzeit wird die Versicherungssteuer in der Kfz-Haftpflicht nur auf die Beiträge erhoben. Die Selbstbeteiligung ist noch steuerfrei. Das will Schäuble ändern: Der Selbstbehalt sei wie die Prämie als Leistung an den Versicherer zum Deckungsschutz anzusehen, begründet das Finanzministerium laut Financial Times Deutschland den Vorstoß. Damit sei die Eigenbeteiligung wie auch die Prämie steuerpflichtiges Versicherungsentgelt. In einer Stellungnahme des Bundesrats vom 6. Juli heißt es dagegen: "Der Bundesrat sieht die Neuregelung kritisch." Seine Mitglieder verweisen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der in zwei Urteilen Selbstbehalte explizit nicht als Versicherungsentgelte definiert habe.

Unmut kommt auch von den Kfz-Versicherern. Das Kfz-Handwerk fürchtet ebenfalls Nachteile durch die Novelle. Flottenbetreiber könnten die Mehrkosten auf die Werkstätten abwälzen, so der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Die Spitzenverbände der Wirtschaft haben laut Wirtschaftswoche ebenso Bedenken. Bundestag und Bundesrat sollen im November über die Pläne aus dem Finanzministerium entscheiden.

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