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Hundehaftpflichtzwang für Besitzer von Kampfhunden

München, 23.06.2010 | 17:30 | sge

Kampfhunde sind immer wieder in Unfälle verwickelt, bei denen Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden. Anlass für die meisten Bundesländer mittels einer Rasseliste zu bestimmen, welche gefährlichen Hunderassen nicht mehr gezüchtet werden dürfen.

Voraussichtlich ab 2011 dürfen einige gefährliche Hunderassen nicht mehr gehalten und gezüchtet werden.

Voraussichtlich ab 2011 dürfen einige gefährliche Hunderassen nicht mehr gehalten und gezüchtet werden.

Vorfälle, bei denen Menschen von Kampfhunden angegriffen werden, zeigen immer wieder, dass es offensichtlich nicht ausreichend ist, allein die Haltung solch gefährlicher Tiere gesetzlich zu beschränken und vorzugeben. Hunderassen, die aufgrund ihrer genetischen Veranlagung als aggressiv und angriffslustig gelten, werden bisher bereits in 14 Bundesländern auf sogenannten Rasselisten geführt. Ihre Vermehrung und Züchtung soll damit rechtskräftig unterbunden werden.

Auch der Freistaat Thüringen arbeitet nun an einem derartigen Gesetzentwurf. Auf die Rasseliste gesetzt werden hier Pit Bull, American Staffordshire, der Staffordshire Terrier und der Bullterrier, da diese Rassen naturgemäß als gefährlich gelten. Voraussichtlich ab 2011 ist die Haltung und Züchtung dieser Rassen gesetzlich verboten, geschlechtsreife Tiere müssen sterilisiert werden. Dieselben Auflagen gelten für Kreuzungen aus diesen Rassen.

Was die Auflagen für die Hundehalter betrifft, herrscht jedoch noch Uneinigkeit. Im Gespräch sind unter anderem der zwingende Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung, Leinenzwang und eine Prüfungspflicht für alle, die solche als gefährlich eingestuften Hunde besitzen. Der Hundehalter muss mindestens 18 Jahre alt sein, wenn er sein Tier behalten möchte. Die genaue inhaltliche Ausgestaltung des künftigen Gesetzes steht jedoch noch nicht eindeutig fest.

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