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Teurere Hundehaftpflichtversicherung für "gefährliche" Hunde ist rechtens

München, 13.07.2010 | 17:45 | sge

Dass Hunde nicht nur nette Haustiere sind, wird spätestens dann klar, wenn wieder ein Vierbeiner in einen Unfall mit einem Menschen verwickelt war. Halter solcher gefährlichen Hunde können nun stärker zur Kasse gebeten werden.

Für bestimmte Rassen wird¿s bei Hundesteuer und Hundehaftpflichtversicherung teurer.

Für bestimmte Rassen wird¿s bei Hundesteuer und Hundehaftpflichtversicherung teurer.

Als "gefährlich" werden im allgemeinen Verständnis solche Hunde eingestuft, die aufgrund ihrer Rasse schon ein gewisses Aggressionspotenzial haben. In den meisten Bundesländern gibt es daher auch Listen, auf denen diese vermerkt und für eine weitere Zucht verboten sind. Doch nicht nur die Rasse kann einen Hund für seine Umwelt zur Gefahr werden lassen. Auch scheinbar friedliche Rassen können hier großen Schaden anrichten.

Das Verwaltungsgericht Gießen hat nun in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass Halter gefährlicher Hunde, unabhängig von der Rasse, rechtmäßig zur Zahlung einer höheren Hundesteuer aufgefordert werden können. Als "gefährlich" gilt ein Hund bereits dann, wenn er nur in einem Angriff auf einen Menschen gezeigt hat, dass er bissig und aggressiv ist. Diese Einstufung nimmt die Gemeinde vor, in der der Hundehalter gemeldet ist.

Die Hundesteuer kann dabei bis zu 20 Mal höher liegen als der normale Satz - und das sei völlig legitim, so die Kammer des Verwaltungsrechtes Gießen. Die Haltung gefährlicher Hunde soll auf diese Weise unattraktiver werden. Unerlässlich ist darüber hinaus eine Haftpflichtversicherung für den Hundehalter, besonders wenn er ein spezielles Tier besitzt. Auch hier müssen die Halter gefährlicher Hunde mit höheren Tarifen rechnen.

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