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Hundegesetz für Halter großer Hunde in Niedersachsen

München, 28.07.2010 | 11:30 | sge

Eine Hundehaftpflichtversicherung könnte für große Hunde bald Pflicht werden - zumindest in Niedersachsen. Der Grund: vermehrte Beißattacken. Astrid Grotelüschen, Agrarministerin in Niedersachsen, will das Hundegesetz so schnell wie möglich umgesetzt wissen.

Hundegesetz für Halter großer Hunde in Niedersachsen

Für große Hunde ist eine Hundehaftpflichtversicherung in Niedersachsen ab November Gesetz.

Schon im November soll das Hundegesetz verabschiedet werden: Für Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimetern und einem Körpergewicht von mehr als 20 Kilogramm soll eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht werden. Das fordert Niedersachsens Agrarministerin Astrid Grotelüschen. Zudem sollen die Halter großer Vierbeiner einen Kompetenznachweis erbringen müssen; Gewalttätern soll die Hundehaltung gänzlich verboten werden können. Betroffen wären Hundehalter in Niedersachsen.

Das ist aber noch nicht alles. Hunde, die neu angemeldet werden, sollen einen Chip bekommen, auf dem Angaben zum Hundehalter enthalten sind. Wird ein Hund auffällig, muss sein Halter einen "kleinen Hundeführerschein" machen. Der Grund für die Debatte um das Hundegesetz in Niedersachsen waren mehrere Beißattacken. Wie dieser Hundeführerschein im konkreten aussehen wird, ist noch unklar. Fest steht nur: Es soll ihn geben.

Das Kabinett wird sich Ende August mit dem Hundegesetz auseinandersetzen, das bestätigte ein Sprecher des Ministeriums. Man hoffe, das Gesetz schnell über die Bühne bringen zu können, immerhin hatte es schon wegen des Entwurfes Streit gegeben – unter anderem mit dem Koalitionspartner FDP. Mittlerweile sei politisch aber alles geklärt und dem Hundegesetz steht nichts mehr im Weg.

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