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Internetzugang ist ab sofort Bedingung für Zwei-Sterne-Hotels

München, | jw

Hotels müssen ihren Gästen ab sofort den Zugang zum Internet ermöglichen, um mindestens zwei Sterne zu erhalten. Wie aus aktuellen Medienberichten hervorgeht, ist mit dem Jahreswechsel ein neuer Kriterienkatalog für die Vergabe von Hotelsternen in Kraft getreten. Dieser wird alle fünf Jahre aktualisiert und gilt somit bis 2020.

Frau liest im Hotelbett Buch

Die Bedingungen für die Betten in Drei-Sterne-Häusern wurden ebenfalls angepasst.

Der Zugang zum World Wide Web gilt demnach nun als Mindestvoraussetzung für ein Hotel mit Zwei-Sterne-Kategorie. Unterkünfte mit zwei Sternen müssen ihren Kunden entweder im öffentlichen Bereich oder auf den Zimmern einen Zugang zum Internet zur Verfügung stellen, um die Kriterien zu erfüllen. Bei Drei-Sterne-Hotels müssen die Gäste im eigenen Zimmer surfen können. Ob diese Leistungen gratis sein müssen oder auch kostenpflichtige Zugänge zugelassen sind, ist in dem Katalog indes nicht näher bestimmt.

Die Bestimmungen bezüglich des Schlafkomforts sind ebenfalls angepasst worden: Ab drei Sternen müssen die Betten mit elastischem Federsystem und einer zeitgemäßen sowie gepflegten Matratze ausgestattet sein. Diese muss zudem eine Mindesthöhe von 18 Zentimetern aufweisen. In der Zwei-Sterne-Kategorie bleibt es bei einer Matratzenhöhe von mindestens 13 Zentimetern.

Die neuen Standards für die Vergabe von Sternen gelten dabei für alle Hotels, die dem europäischen Hotelsterne-Verbund angehören. Allerdings erfolgt die Zertifizierung nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) auf freiwilliger Basis.