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Winterfestes Haus: Schutz durch Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

München, 26.11.2010 | 18:15 | sge

Die eigenen vier Wände sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Besonders für die kalte Jahreszeit sollte man sein Haus oder seine Wohnung gut abgesichert wissen. Eine Wohngebäude- und Hausratversicherung zahlt, wenn Schnee, Eis oder Kälte zuschlagen.

Winterfestes Haus: Schutz durch Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung schützt vor Schäden, die durch Schnee, Kälte und Eis verursacht werden.

Ein winterfestes Haus: die meisten werden darunter eine ausreichende Wärmedämmung, ein dichtes Dach und eine gut funktionierende Heizung verstehen. Aus versicherungstechnischer Sicht geht diese Vorstellung jedoch noch weiter. Da Hausrat und das Gebäude selbst besonders im Winter einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt sind, sollte man als Besitzer an einen entsprechenden Versicherungsschutz denken.

So kann bspw. extreme Kälte zur Bedrohung für den Hausrat werden, wenn eingefrorene Wasserleitungen platzen. Ursache: Das Volumen von Wasser nimmt beim Gefrieren um etwa 9 Prozent zu; diesem Druck halten die Leitungen nicht Stand. Wenn dann das auftauende Wasser ausläuft, können schwere Schäden am Hausrat entstehen. Bei diesen sogenannten Frostschäden zahlt die Hausratversicherung allerdings nur, wenn der Versicherte im Vorfeld dafür Sorge getragen hat, dass außen angebrachte Wasserhähne abgestellt und die Wasserleitungen geleert sind.

Hausbesitzern und Mietern wird empfohlen, bereits im Herbst einen Rundgang durch das Haus zu machen, um mögliche Gefahrenquellen ausfindig zu machen. Wenn der Winter Einzug gehalten hat, sollten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. So sollten die Wasserrohre in unbeheizten Teilen der Immobilie entleert sein. Bei längerer Abwesenheit sollte sichergestellt sein, dass das Wasser in der Heizungspumpe zirkulieren kann. Sollten Leitungen eingefroren sein, müssen sie langsam mit Hilfe von Heizmatten oder Heizlüftern aufgetaut werden.

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