Die Hausratversicherung zahlt - falls der Kunde im Schadensfall seine Pflichten erfüllt
München, 22.04.2010 | 17:30 | sge
Schäden und Verwüstung in der eigenen Wohnung sind für Betroffene besonders schlimm. Wie gut, wenn man dann eine Hausratversicherung hat, die die Kosten reguliert. Doch um die Versicherungsleistung zu erhalten, müssen im Schadensfall einige Dinge beachtet werden.

Mit einer Hausratversicherung ist der Kunde im Schadensfall geschützt. Vorausgesetzt er erfüllt seine Anzeigepflicht.
Solch eine Inventarliste ist im Schadensfall von immenser Bedeutung. Nach zum Beispiel einem Einbruch muss der Betroffene seinen Schaden nicht nur bei der Polizei, sondern auch sofort bei seiner Versicherung anzeigen. Dazu gehört auch eine Auflistung aller beschädigten oder gestohlenen Gegenstände. Kein Versicherungsunternehmen ist gehalten, seine Kunden auf diese Pflicht hinzuweisen. Bei Versäumnis riskiert der Versicherungsnehmer, auf seinem Schaden sitzen zu bleiben.
Des Weiteren hat der Versicherungskunde die Pflicht, etwaige Folgeschäden so niedrig wie möglich zu halten. Werden bei einem Einbruch beispielsweise Handys oder Kreditkarten entwendet, so muss der Geschädigte diese unverzüglich sperren. Wer damit zu lange wartet, gefährdet die Erfüllung der vereinbarten Versicherungsleistung. Die Verpflichtungen des Versicherungsnehmers sind grundlegend im Versicherungsvertragsgesetz geregelt und bedürfen keiner besonderen Vereinbarung mit dem Versicherungsunternehmen.
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