Hausratversicherung deckt keine Hochwasser Schäden ab
München, 07.01.2011 | 14:00 | mbu
Der Schnee schmilzt und die Pegel steigen - Grund zur Sorge für viele Verbraucher und vor allem Hausbesitzer. Überschwemmungen richten oft hohe Schäden an. Die Hausratversicherung kommt dafür aber im Normalfall nicht auf.

Das Tauwetter sorgt vielerorts für Hochwasser. Die Hausratversicherung deckt Schäden nicht ab.
Überflutet das Schmelzwasser zum Beispiel einen Keller, können sich Hausbesitzer nicht mehr auf ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung verlassen, weil diese nur zahlt, wenn der Wasserschaden durch Leitungswasser verursacht wurde. Schäden aus Überschwemmungen und Überflutungen nach starken Regenfällen oder auch durch die Schneeschmelze müssen dagegen durch eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. Menschen in traditionellen Hochwassergebieten haben derartige Policen oft bereits abgeschlossen, alle anderen Betroffenen müssen ihre Kosten selbst tragen.
Generell müssen sich Versicherungsnehmer so verhalten, dass sie nicht wissentlich die Entstehung eines Schadens begünstigen. Wer sein Kellerfenster offen lässt und das Schmelzwasser auf diese Weise eindringen lässt, gefährdet seinen Versicherungsschutz. Das gilt auch für Autofahrer, die es vermeiden sollten, zum Beispiel in sichtbar überflutete Unterführungen zu fahren. Bleibt das Auto dann im zu hohen Wasser liegen, kann die Kaskoversicherung die Leistung verweigern.
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