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Hausratversicherung: Gerüstaufbau am Haus muss gemeldet werden

München, 06.07.2010 | 12:30 | sge

Wenn für Bauarbeiten am eigenen Haus ein Gerüst aufgestellt werden muss, sollte die eigene Hausratversicherung informiert werden. Wird die Meldung versäumt, riskiert man im Falle eines Einbruchs seinen Versicherungsschutz.

Hausratversicherung: Gerüstaufbau am Haus muss gemeldet werden

Wer ein Gerüst an seinem Haus aufstellen lässt, muss dies zwingend seiner Hausratversicherung melden.

Selbst der Abschluss einer Versicherungspolice entbindet den Versicherungsnehmer nicht von der Pflicht, seine Risiken so gering wie möglich zu halten. Wer also beispielsweise sein Haus verlässt, ohne die Fenster zu schließen, setzt seinen Hausratversicherungsschutz aufs Spiel, weil er fahrlässig handelt. Der Versicherungsnehmer ist angehalten, sein Haus oder seine Wohnung optimal gegen Diebstahl und Einbruch abzusichern. Auch alle Veränderungen am Haus müssen der Versicherung mitgeteilt werden.

Wer Arbeiten am Haus plant - egal welcher Art - und zu diesem Zweck ein Gerüst aufstellen lassen muss, sollte dies unter allen Umständen seiner Hausratversicherung mitteilen. Ein Gerüst ist nicht nur eine Arbeitserleichterung für Bauarbeiter, sondern eventuell auch eine gute Möglichkeit für Kriminelle, sich Zugang zum Haus zu verschaffen. Die Versicherung entscheidet nach der Meldung, ob das Einbruchsrisiko durch das Gerüst erhöht ist.

Spätestens zum Zeitpunkt des Gerüstaufbaus, im Idealfall jedoch schon bei der Planung der Baumaßnahmen, sollte das Versicherungsunternehmen von den Bau- und oder Sanierungsarbeiten in Kenntnis gesetzt werden. Die Dauer der Einrüstung ist der wichtigste Faktor bei der Risikoeinschätzung. Unter Umständen sind durch den Versicherungsnehmer gar keine zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Nichtsdestotrotz erspart die Meldung an die Assekuranz im schlimmsten Fall zusätzlichen Ärger.

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