Hausratversicherung: Gerüstaufbau am Haus muss gemeldet werden
München, 06.07.2010 | 12:30 | sge
Wenn für Bauarbeiten am eigenen Haus ein Gerüst aufgestellt werden muss, sollte die eigene Hausratversicherung informiert werden. Wird die Meldung versäumt, riskiert man im Falle eines Einbruchs seinen Versicherungsschutz.

Wer ein Gerüst an seinem Haus aufstellen lässt, muss dies zwingend seiner Hausratversicherung melden.
Wer Arbeiten am Haus plant - egal welcher Art - und zu diesem Zweck ein Gerüst aufstellen lassen muss, sollte dies unter allen Umständen seiner Hausratversicherung mitteilen. Ein Gerüst ist nicht nur eine Arbeitserleichterung für Bauarbeiter, sondern eventuell auch eine gute Möglichkeit für Kriminelle, sich Zugang zum Haus zu verschaffen. Die Versicherung entscheidet nach der Meldung, ob das Einbruchsrisiko durch das Gerüst erhöht ist.
Spätestens zum Zeitpunkt des Gerüstaufbaus, im Idealfall jedoch schon bei der Planung der Baumaßnahmen, sollte das Versicherungsunternehmen von den Bau- und oder Sanierungsarbeiten in Kenntnis gesetzt werden. Die Dauer der Einrüstung ist der wichtigste Faktor bei der Risikoeinschätzung. Unter Umständen sind durch den Versicherungsnehmer gar keine zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Nichtsdestotrotz erspart die Meldung an die Assekuranz im schlimmsten Fall zusätzlichen Ärger.
Weitere Nachrichten über Versicherungen
-
16.05.2012
GDV: Zahl der Wohnungseinbrüche 2011 um 15 Prozent gestiegen
Die Anzahl der Wohnungseinbrüche ist laut GDV im Jahr 2011 um 15 Prozent gestiegen. Die Versicherer kosteten die Schäden rund 430 Millionen Euro. » mehr
-
08.05.2012
EU-Kommission: Versicherungsmakler sollen Provisionen offenlegen
EU-Binnenmarktsekretär Michel Barnier will Versicherungsmakler künftig dazu verpflichten, den Kunden die Höhe ihrer Provisionen offenzulegen. » mehr
-
07.05.2012
Versicherung: Vermittlerverband BVK will mit Ehrenkodex Image aufpolieren
Der Vermittlerverband BVK versucht sein Image zu kitten: In einem speziell gegründeten Verein sollen Mitglieder einem Ehrenkodex zustimmen. » mehr
-
30.04.2012
Anwaltsverein scheitert mit Klage gegen "Fairplay" der Allianz
Der Deutsche Anwaltsverein hat im Streit um das Fairplay-Modell der Allianz eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht München wies die Klage ab. » mehr
-
24.04.2012
Wirtschaftsprüfer sollen Vertriebspraktiken der Versicherer abnicken
Die deutsche Versicherungswirtschaft strebt eine Reform des Vertriebskodex an. Demnach sollen künftig etwa Wirtschaftsprüfer den Vertrieb überwachen. » mehr