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Diebstahlschutz fürs Rad - Hausratversicherung oder Fahrradversicherung?

München, 22.06.2010 | 12:15 | sge

Fahrräder sind ein beliebtes Diebesgut. Je nach Wert des Rads lohnt es sich daher, einen Diebstahlschutz abzuschließen. Das ist über die Hausratversicherung, aber auch über eine spezielle Fahrradversicherung möglich.

Diebstahlschutz fürs Rad - Hausratversicherung oder Fahrradversicherung?

Hochwertige Fahrräder können durch eine spezielle Versicherung vor Langfingern geschützt werden.

Auf der Diebstahlliste der Polizei stehen Fahrräder ganz weit oben. Entwendet werden dabei ganz "normale" Fahrräder ebenso wie besonders ausgestattete Sport- oder Spezialräder. Verbraucher sollten daher über einen Diebstahlschutz für ihr Fahrrad nachdenken. Dieser ist in geringerem Umfang oftmals im Rahmen der normalen Hausratversicherung zu bekommen. Gegen einen entsprechenden Prämienzuschlag kann hier der Diebstahlschutz für das Rad einfach miterworben werden.

Unvorteilhaft ist hier jedoch, dass die Regulierungssumme immer auf eine bestimmte Höhe begrenzt ist. Wem also ein besonders teuer ausgestattetes Rad abhandenkommt, der bekommt unter Umständen nicht den vollen Wiederbeschaffungswert ersetzt. Laut Finanztest sollten Verbraucher daher prüfen, ob sie mit einer speziellen Fahrradversicherung nicht besser beraten wären. Vor allem für Spezialräder und Räder mit einem hohen Anschaffungspreis lohnt sich eine eigene Police.

Die Prämien richten sich nach dem Neuwert des Rades. Je teurer das Fahrrad, desto höher wird auch die Prämie ausfallen. Über 200 Euro können so pro Jahr für den Versicherungsschutz fällig werden. Beachtet werden sollten jedoch nicht nur die Prämienhöhe, sondern auch der Leistungsumfang der Versicherung sowie die Auflagen, die für einen wirksamen und gültigen Versicherungsschutz an den Versicherungsnehmer gestellt werden.

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