Hausratversicherung zahlt nur auf der Basis korrekter Belege
München, 12.08.2010 | 17:45 | sge
Auch wenn es nervig und vielfach nicht einzusehen ist: Belege über die Anschaffung von Dingen, über Reparaturen und dergleichen sollten gut aufbewahrt werden. Im Zweifelsfall hängt von ihrer Vorlage der Versicherungsschutz ab.

Die Hausratversicherung ist nur dann ganz gewährleistet, wenn entsprechende Belege existieren.
Um den Versicherer jedoch in der Versicherungspflicht zu halten und seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden, ist auch der Versicherungsnehmer an bestimmte Verhaltensregeln gebunden. So ist dieser zum Beispiel angehalten, sein Risiko so gering wie möglich zu halten. Wer bei Abwesenheit Türen oder Fenster geöffnet lässt, riskiert seine Schadensregulierung. Darüber hinaus obliegt es dem Versicherungsnehmer, gegebenenfalls notwendige Anschaffungs- oder Reparaturbelege vorweisen zu können.
Fehlen diese, zahlt die Versicherung für den Schaden entweder nur einen Pauschalbetrag oder aber gar nichts. Dies zum Beispiel dann, wenn sich herausstellt, dass eine vorgelegte Rechnung falsch ist. Das OLG Karlsruhe bestätigte jetzt die Leistungsfreiheit eines Versicherers, weil ein Versicherungsnehmer nach einem Fahrradschaden vorsätzlich einen falschen Beleg erbracht hatte. Die Richter unterstellten dem Mann Arglist und die Absicht, die Entscheidung des Versicherers zu beeinflussen.
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