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Haftpflichtversicherung kann Teil der Nebenkostenabrechnung sein

München, 13.08.2010 | 12:15 | sge

Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag. Der Teufel steckt wie so oft auch hier im Detail. Vor allem wenn es darum geht, welche Nebenkosten der Vermieter auf den Mieter umlegen darf.

Haftpflichtversicherung kann Teil der Nebenkostenabrechnung sein

Die Kosten für eine neue Haftpflichtversicherung können auf Mieter umgelegt werden.

Für die finanziellen Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter, ist der Mietvertrag die einzig gültige Grundlage. Alle Kosten und Nebenkosten, die darin aufgeführt sind, dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Enthält der Mietvertrag überhaupt keine Nebenkostenklausel, ist die Miete eine so genannte Inklusiv-Miete und dem Mieter entstehen keine zusätzlichen Ausgaben. Formulierungen, wie beispielsweise "die üblichen Nebenkosten", haben keine Gültigkeit.

Insgesamt gibt es 17 verschiedene Nebenkostenarten, die auf den Mieter umgelegt werden können. Dazu zählen beispielsweise Wasser, Grundsteuer, Abwasser, Müllentsorgung, Heizung, Gartenpflege, Hausreinigung, Sachversicherungen, Haftpflichtversicherungen usw. Um die Kosten dafür anteilig auf den Mieter übertragen zu können, muss der Vermieter die einzelnen Kostenarten explizit im Mietvertrag aufführen. Nicht selten ist vor allem die Nebenkostenabrechnung so auch Grund für Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.

Nebenkosten für Versicherungen, die im Mietvertrag erwähnt werden, können auch dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn der Vermieter nach Abschluss des Mietvertrages neue Policen vereinbart hat. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob dem Mieter mit der neuen Police Vor- oder Nachteile entstehen. Mieter sind gehalten, die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherungen auch dann zu zahlen, wenn sie erst mit der Nebenkostenabrechnung davon erfahren haben.

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