Haftpflichtversicherung: Höhere Beiträge ab Juli?
München, 29.06.2010 | 18:00 | sge

Verbraucher müssen bei ihrer privaten Haftpflichtversicherung mit einer Erhöhung der Beiträge rechnen.
Der Versicherungsmarkt ist seit einigen Jahren heiß umkämpft. Für lange Zeit gab es vor allem einen Wettbewerb mit knallhartem Preiskampf um die günstigsten Tarife. Wie in Verbrauchertests immer wieder nachgewiesen wird, ist beim Versicherungsabschluss weniger der Leistungsumfang der Police ausschlaggebend, sondern vielmehr ein möglichst niedriger Beitrag. Die Preisspirale nach unten hat jedoch in diesem Jahr ein Ende gefunden.
Immer teurere Schäden zwingen die Versicherungsunternehmen zu einer sogenannten "Beitragsanpassung" in diesem Jahr. Was im Bereich der Kfz-Versicherungen bereits seit Januar 2010 zu beobachten ist, setzt sich nun auch auf dem Gebiet der Privathaftpflicht fort. Verbraucher müssen hier ab Juli mit bis zu fünf Prozent Preissteigerung rechnen - eine Erhöhung, die nach der jahrelangen Stagnation der Prämien für viele überraschend kommen mag.
In neu abgeschlossenen Verträgen der privaten Haftpflichtversicherung ist die Verteuerung allerdings bereits inbegriffen. Nur Altverträge können jetzt entsprechend angepasst werden. Eine Beitragserhöhung ist jedoch keine bittere Pille, die man als Versicherungsnehmer einfach schlucken muss. Der Verbraucher hat hier immer ein Sonderkündigungsrecht und kann sich bei Erhöhungen ohne Wartezeiten einen anderen günstigeren Versicherer suchen. Ein neuer Vertrag ist vielfach auch die Chance auf einen größeren Leistungsumfang.
Immer teurere Schäden zwingen die Versicherungsunternehmen zu einer sogenannten "Beitragsanpassung" in diesem Jahr. Was im Bereich der Kfz-Versicherungen bereits seit Januar 2010 zu beobachten ist, setzt sich nun auch auf dem Gebiet der Privathaftpflicht fort. Verbraucher müssen hier ab Juli mit bis zu fünf Prozent Preissteigerung rechnen - eine Erhöhung, die nach der jahrelangen Stagnation der Prämien für viele überraschend kommen mag.
In neu abgeschlossenen Verträgen der privaten Haftpflichtversicherung ist die Verteuerung allerdings bereits inbegriffen. Nur Altverträge können jetzt entsprechend angepasst werden. Eine Beitragserhöhung ist jedoch keine bittere Pille, die man als Versicherungsnehmer einfach schlucken muss. Der Verbraucher hat hier immer ein Sonderkündigungsrecht und kann sich bei Erhöhungen ohne Wartezeiten einen anderen günstigeren Versicherer suchen. Ein neuer Vertrag ist vielfach auch die Chance auf einen größeren Leistungsumfang.