Haftpflichtversicherung: Nur mit ausreichender Deckungssumme in den Urlaub
München, 22.07.2010 | 17:00 | sge
In der schönsten Zeit des Jahres ist der Deutsche nicht gerne auf Sparkurs. Damit man sein Geld jedoch wirklich nur für die Urlaubsfreuden ausgeben kann, sollte man vor Reiseantritt seine Haftpflichtversicherung prüfen.

Auch wenn im Urlaub ein Missgeschick passiert, springt die Haftpflichtversicherung ein.
Die in Deutschland abgeschlossene Haftpflichtpolice gilt in der Regel weltweit. Entscheidend ist nur die vereinbarte Deckungssumme. Verbraucherschützer empfehlen, hier nicht unter drei Millionen Euro zu bleiben. Ist eine Auslandsreise geplant, sollte eben dieser Punkt in der Police noch einmal überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Darüber hinaus lohnt sich unter Umständen auch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die dann einspringt, wenn es zu Streitfällen im Urlaub kommt.
Der beste Versicherungsschutz entbindet den Reisenden jedoch nicht von seiner allgemeinen Sorgfaltspflicht. Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden werden meist nur teilweise oder aber gar nicht von der Versicherung reguliert. Wer zum Beispiel Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld oder Kamera offen im Hotelzimmer liegen lässt und nicht in einem Safe verstaut, muss bei einem Diebstahl damit rechnen, dass seine Hausratversicherung nicht zahlt und er auf seinem Schaden sitzen bleibt.
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