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Gegner der elektronischen Gesundheitskarte erleiden Schlappe vor Gericht

München, 29.06.2012 | 14:13 | tei

Juristische Niederlage für die Gegner der elektronischen Gesundheitskarte: Das Sozialgericht Düsseldorf hat am Donnerstag in einem Musterverfahren das umstrittene Projekt für zulässig erklärt. In der Urteilsbegründung der Richter heißt es, die millionenfach verteilte Karte sei in ihrer aktuellen Form gesetzes- und verfassungskonform.

Urteil: Niederlage für Gegner der Gesundheitskarte

Schlappe für die Gegner der E-Card: Das Sozialgericht Düsseldorf betrachtet das Projekt als gesetzeskonform.

Die Klage wird vom Bündnis "Stoppt die E-Card" unterstützt, das sich aus Datenschützern und Bürgerrechtsorganisationen sowie Ärzte- und Patientenverbänden zusammensetzt. Der Kläger sieht durch die E-Card sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Er befürchtet, dass durch die Gesundheitskarte eine elektronische Krankenakte geschaffen wird, die möglicherweise von Dritten eingesehen werden kann.

Die Düsseldorfer Richter wiesen diese Bedenken jedoch zurück: Die neue Gesundheitskarte speichere die gleichen Daten wie das Vorgängermodell, lediglich das Foto des Patienten sei ein Novum. Alle weiteren Daten, wie etwa Patientenverfügungen oder Erklärungen zur Organspende, würden hingegen nur mit Einwilligung des Versicherten gespeichert. Der Anwalt des Klägers kündigte bereits an, vor dem Landessozialgericht in Berufung gehen und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Die Klage richtete sich gegen die Bergische Krankenkasse, ein endgültiges Urteil würde jedoch einen Präzedenzfall schaffen.

Erst in der vergangenen Woche war die Diskussion über die elektronische Gesundheitskarte wieder hochgekocht. Insgesamt 55 Krankenkassen hatten an ihre Versicherten etwa zwei Millionen fehlerhafte E-Cards ausgegeben. Der FDP-Politiker Erwin Lotter, ein ausgewiesener Kritiker der neuen Versichertenkarte, hatte daraufhin gefordert, das Projekt umgehend auf Eis zu legen.

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