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Krankenkassen liefern zwei Millionen fehlerhafte Gesundheitskarten aus

München, 22.06.2012 | 16:38 | tei

Rückschlag für die elektronische Gesundheitskarte: Insgesamt 55 gesetzliche Krankenkassen haben an ihre Versicherten fehlerhafte Exemplare ausgegeben. Das berichtet das Nachrichtenportal "Der Westen". Nach Angaben von Spiegel Online wurden etwa zwei Millionen Karten versehentlich ohne persönliche Identifikationsnummer (PIN) ausgeliefert. Dieser individuelle Code soll die Daten sichern und Missbrauch verhindern. Nach Angaben eines Sprechers des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht jedoch kein akutes Sicherheitsrisiko.

Peinliche Panne: Die Krankenkassen haben rund zwei Millionen fehlerhafte Gesundheitskarten ausgegeben.

Peinliche Panne: Die Krankenkassen haben rund zwei Millionen fehlerhafte Gesundheitskarten ausgegeben.

Die Panne geht auf den Krankenkassen-Dienstleister itsc zurück. Das Unternehmen lieferte die Chipkarten mit einer sogenannten Nullstellen-PIN aus. Die Versicherten können so selbstständig eine individuelle PIN vergeben - sofern sie über ein Kartenlesegerät und die erforderliche Software verfügen. Kritiker sehen dadurch jedoch den Datenschutz gefährdet, weil Dritte theoretisch die Daten auslesen könnten. Die Betroffenen sind den Krankenkassen bekannt, die Versicherten müssten nichts unternehmen.

Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands sagte, er gehe davon aus, dass die fehlerhaften Karten automatisch gesperrt würden. Bis zum Start des Online-Betriebs Ende 2013 werde man alle fehlerhaften Karten austauschen, teilte itsc mit - bis zum Ablaufdatum gelten die bisherigen Versicherungskarten ohnehin parallel. Dessen ungeachtet forderte der FDP-Politiker Erwin Lotter, ein Kritiker der elektronischen Gesundheitskarte, das Projekt umgehend auf Eis zu legen. Wie er gegenüber Welt Online sagte, dürfe erst über das weitere Vorgehen entschieden werden, wenn alle technischen und juristischen Fragen geklärt seien.

Die neue Gesundheitskarte soll für mehr Sicherheit vor Missbrauch sorgen und enthält aus diesem Grund unter anderem ein Foto des Versicherten. Auch Ärzte müssen sich an einem Lesegerät anhand ihres Heilberufeausweises identifizieren, bevor sie auf die Daten der Karte zugreifen können. In Planung ist zudem, auf der Karte Daten wie die elektronische Patientenakte, etwaige Patientenverfügungen, Notfalldaten und Erklärungen zur Organspende zu speichern. Die Versicherten sollen dabei allerdings frei entscheiden können, was auf der Chipkarte hinterlegt werden soll.

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