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Router-Zwang für DSL-Kunden auf dem Prüfstand

München, 10.09.2012 | 12:29 | awa

Viele Internetprovider zwingen ihre Kunden dazu, die hauseigene Hardware zu nutzen - jetzt wird überprüft, ob diese Praxis mit dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) in Einklang steht. Wie das Online-IT-Portal heise.de berichtet, hat die Bundesnetzagentur aktuell eine entsprechende Untersuchung eingeleitet. Wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, ist bislang unklar.

Zum Surfen müssen Verbraucher fast immer vom Internetprovider zur Verfügung gestellte Router nutzen.

Zum Surfen müssen Verbraucher fast immer vom Internetprovider zur Verfügung gestellte Router nutzen.

Durch die Geheimhaltung von Zugangsdaten verhindern einige Internetprovider, dass Verbraucher andere als mit einem Tarif erworbene Router zur Internet- und Voice-over-IP-Nutzung über ihren Anschluss einsetzen. Entgegen anders lautender Meldungen erhebt die Bundesnetzagentur jedoch keine Einwände gegen das sogenannte ‚Zwangs-Bundling‘ aus Tarif und Hardware. Dabei verpflichten Provider ihre Kunden mit dem Abschluss eines neuen Internettarifs dazu, einen Router zu kaufen oder kostenpflichtig für die Dauer der Vertragslaufzeit zu mieten.

Diese Geräte sind meist so voreingestellt, dass sie sich nach Anschluss selbst konfigurieren. In anderen Fällen müssen Kunden nur einen vom Provider gelieferten Installationscode eingeben, um die Einrichtung des Geräts zu starten. Darüber hinausgehende Daten, die es dem Kunden ermöglichen würden, andere als die durch den Anbieter vorgesehene Einstellung vorzunehmen oder Hardware anzuschließen, werden in der Regel nicht preisgegeben. Wie heise.de berichtet, wollen die Provider auf diese Weise offenbar verhindern, dass es zu Fehlkonfigurationen und damit zu höheren Service-Kosten kommt.

Lesen Verbraucher die notwendigen Daten aus dem Router aus, könnten rechtliche Schritte durch den Provider drohen. Wie das Portal weiter berichtet, teilten allerdings die Telekom, congstar sowie 1&1 die Zugangsdaten stets und Vodafone auf Anfrage hin mit. Kunden dieser Anbieter ist es also möglich, auf Wunsch auch eigene Router zu verwenden. Da vom Provider zur Verfügung gestellte Router dem Bericht zufolge mitunter von schlechter Qualität sind oder einen geringen Funktionsumfang haben, ist es für Verbraucher relevant, wie restriktiv Provider mit der Weitergabe der Anschlussdaten umgehen.

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