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Prepaidkarten
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Was Eltern bei Kreditkarten für Kinder beachten sollten

München, 29.04.2016 | 09:21 | hdu

Eine kostenpflichtige App herunterladen, während der Klassenfahrt im Ausland Geld abheben oder einfach nur, um den Umgang mit Plastikgeld zu üben: Kreditkarten für Kinder und Jugendliche sind beliebt. Worauf es bei den Prepaidkarten ankommt.

Online-Einkauf mit Kreditkarte
Onlineshopping mit Kreditkarte: Den richtigen Umgang mit Plastikgeld können Kinder durch Prepaidkarten lernen.
Rund 14 Prozent der Schüler ab 14 Jahren verfügt laut einer Auswertung des Bankenfachverbands über eine Kreditkarte. Einige Banken geben Prepaidkarten sogar schon an Kinder ab sieben Jahren aus. Hinter diesen Karten steckt allerdings keine echte Kreditkarte. Prepaidkarten funktionieren auf Guthabenbasis – ausgegeben werden kann nur der Betrag, mit dem die Karte aufgeladen wurde. Da sich der Karteninhaber nicht verschulden kann, verzichten Ausgeber von Prepaid-Kreditkarten oft auf eine Schufa-Abfrage.

Alles in einem oder Einzelkarte: Prepaidkarte mit oder ohne Girokonto

Wollen Eltern ihrem Nachwuchs für eine Reise oder den Einkauf im Internet nicht die eigene Kreditkarte überlassen, ist eine Prepaidkarte eine gute Alternative. Kreditkarten für Kinder und Jugendliche gibt es mit oder ohne Girokonto. Ein Angebot, das von der Stiftung Warentest und dem Verbrauchermagazin Finanztip empfohlen wird, ist das „Top Giro Young“ der Wüstenrot Bank. Für das Girokonto, das Kinder ab sieben Jahren erhalten, fallen keine Kontoführungsgebühren an. Dazu kann eine kostenlose Visa-Karte beantragt werden. Eltern eröffnen das Konto für ihr Kind online, die Legitimation erfolgt anschließend über einen Mitarbeiter der Bank. In einer Untersuchung der Stiftung Warentest schneiden auch regionale Institute zum Teil gut ab. Grundsätzlich kann es sich für Eltern lohnen, schon bei der Auswahl des Girokontos für den Nachwuchs darauf zu achten, ob die Bank auch eine kostenlose Prepaid-Kreditkarte anbietet.

Es geht allerdings auch ohne Girokonto. Eine Prepaid-Kreditkarte, die nicht an ein Konto gebunden ist, bietet etwa die Commerzbank an. Die Karte wird an Jugendliche ab 14 Jahren ausgegeben – Zustimmung der Eltern vorausgesetzt – und ist bis zum 18. Lebensjahr kostenlos. Die Prepaidkarte kann in jeder Filiale der Commerzbank beantragt werden.

Einmal aufladen, bezahlen, wegwerfen: Kreditkarte vom Kiosk

Als schnelle Lösung eignen sich mitunter Prepaidkarten von der Tankstelle oder vom Kiosk. Der Vorteil dieser Karten ist, dass sie direkt ausgegeben werden, ohne dass sich der Käufer bei einer Bank registrieren muss. Meist erfolgt die Freischaltung anonym über das Handy. Für Prepaidkarten vom Kiosk gelten zum Teil keine Altersbeschränkungen. Das gilt etwa für die Visa Prepaid Karte mycard2go, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilte. Die Prepaidkarte kostet zehn Euro und kann einmalig mit bis zu 100 Euro aufgeladen werden – das Wiederaufladen ist in der Basisvariante nicht möglich. Um diese Option zu nutzen, muss der Karteninhaber sich online registrieren und mindestens 18 Jahre alt sein.

Einmalkarten eignen sich etwa als Notfallguthaben für eine Reise oder als Geschenk. Eltern sollten aber darauf achten, welche Funktionen die Prepaidkarte bietet. Mit der mycard2go etwa kann zwar ohne ein zusätzliches Entgelt im Ausland bezahlt werden, Geld abheben am Automaten ist jedoch nicht möglich.

Gebühren für Prepaid-Kreditkarten: Darauf sollten Sie achten

  • Kartenpreis: Für den Erwerb oder Abschluss einiger Karten fallen Gebühren an. Bei einmalig verwendbaren Prepaidkarten und Geschenkkarten von der Tankstelle oder vom Discounter sind es meist fünf bis zehn Euro, bei anderen Karten kann es auch wesentlich mehr sein.
  • Jahresgebühr: Für viele Prepaidkarten wird eine Jahresgebühr fällig. Zum Teil ist die Karte nur im ersten Jahr kostenlos. Einige Banken geben ihre Kreditkarte an Kinder und Jugendliche kostenfrei aus – Inhaber müssen dann erst ab ihrem 18. Geburtstag eine jährliche Gebühr zahlen.
  • Aufladen: Zum Teil berechnen die Banken pauschal pro Aufladung oder in Prozent ein Entgelt für das Aufladen der Prepaidkarte.
  • Geldabheben: Wer Bargeld am Automaten im In- oder Ausland abhebt, muss oft zahlen. Mitunter werden Gebühren von fünf Euro oder mehr am Geldautomaten fällig.
  • Einsatz im Ausland: Bei vielen Prepaidkarten fällt eine Fremdwährungsgebühr für das Bezahlen oder Geldabheben in einer anderen Währung an. Dieses Entgelt wird meist in Prozent berechnet.
  • Nicht-Nutzungsgebühr/Inaktivitätsgebühr: Nutzt der Inhaber die Karte für einen längeren Zeitraum nicht, berechnen manche Banken eine Inaktivitätsgebühr. Teilweise wird dann sogar monatlich Geld für die Nichtnutzung abgebucht.
Wie für alle Verträge gilt auch bei der Prepaidkarte für Kinder oder Jugendliche: Schauen Sie genau hin und lesen Sie das Kleingedruckte. Das mag mühsam sein, verhindert aber im Nachhinein böse Überraschungen.

Prepaidkarte beantragen: Nur mit Zustimmung der Eltern

Kinder sind ab dem Alter von sieben Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie Verträge nur mit Zustimmung ihrer Eltern abschließen dürfen. Das gilt auch für die Eröffnung eines Girokontos oder die Beantragung einer Prepaid-Kreditkarte. Eltern und Kind müssen sich in der Bankfiliale ausweisen oder sich über das Postident-Verfahren legitimieren. Für die Legitimation in einer Postfiliale wird ein Personalausweis oder Reisepass benötigt.

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