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Urteil: Versicherungsschutz bei Zahlung per Kreditkarte

München, 13.12.2013 | 12:28 | bme

Wenn eine Reiserücktrittsversicherung voraussetzt, den gesamten Reisepreis per Kreditkarte zu begleichen, ist der Versicherungsschutz bereits hinfällig, wenn eine Anzahlung per Überweisung geleistet wird. Das entschied das Amtsgericht München bereits im August. In einer Mitteilung vom Montag heißt es, dass Verbrauchern in diesem Fall keine Stornokosten erstattet werden, da die Reiserücktrittsversicherung nicht zustande gekommen sei. Das Urteil ist rechtskräftig.

Reisekostenrückerstattung
Die Reisekosten werden nur dann erstattet, wenn der gesamte Reisepreis mit Kreditkarte bezahlt wurde.
Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar zunächst 1.509 Euro per Überweisung angezahlt und den restlichen Reisepreis über 5.004 Euro per Kreditkarte beglichen. Die als Zusatzleistung an ihre Kreditkarte gekoppelte Reiserücktrittsversicherung sieht jedoch vor, den kompletten Reisepreis per Kreditkarte zu zahlen. Die Reise musste das Paar krankheitsbedingt absagen und wollte sich von der Versicherungsgesellschaft die Stornokosten in Höhe von 3.610 Euro erstatten lassen. Diese verwies jedoch auf die Klausel und weigerte sich, zu zahlen - der Fall landete schließlich vor Gericht. Der Richter wies die Forderung zurück, da aufgrund der Überweisung der Anzahlung kein Versicherungsschutz bestanden habe.

Der Regelung des Versicherers sei nicht zu entnehmen, dass eine beliebige Teilzahlung per Kreditkarte ausreiche, um den Schutz zu gewährleisten. Die Regelung diene dazu, Kunden auch dann abzusichern, wenn der Reisepreis nicht komplett sondern in zwei oder mehreren Teilen gezahlt wird. Der Versicherungsschutz greift nach Ansicht der Richter deshalb bereits ab dem Zeitpunkt der Anzahlung per Kreditkarte.

Bei Kreditkarten mit Zusatzleistungen wie etwa Reiserücktritts- oder Auslandskrankenversicherungen sollten Verbraucher daher die jeweiligen Bedingungen bereits vor Reiseantritt genau unter die Lupe nehmen. Einige Versicherer setzen die Zahlung mit Kreditkarte voraus, bei anderen Anbietern gilt die Versicherungsleistung unabhängig von der Kartenzahlung.

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