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Interbankenentgelte: Walmart verklagt Visa auf Schadensersatz

München, 31.03.2014 | 15:29 | bme

Der US-Einzelhandelskonzern Walmart hat Visa auf fünf Milliarden US-Dollar Schadenersatz verklagt – umgerechnet etwa 3,6 Milliarden Euro. Grund sind dem Handelsblatt zufolge die nach Einschätzung von Walmart überhöhten Gebühren, die das weltgrößte Kreditkartenunternehmen über Jahre hinweg berechnete. Der seit dem Jahr 2005 schwelende Streit zwischen den beiden Firmen geht damit in die nächste Runde.

Frau kauft im Supermarkt ein
Im Supermarkt: US-Einzelhändler führen durchschnittlich rund zwei Prozent des Kaufpreises an Visa ab.
Im vergangenen Jahr hatten sich Visa und Mastercard mit mehreren Einzelhändlern auf Schadenersatzzahlungen in Höhe von insgesamt 5,7 Milliarden US-Dollar (4,1 Milliarden Euro) geeinigt - der bislang höchsten Vergleichssumme der USA. Allein Visa musste etwa 4,4 Milliarden US-Dollar (3,2 Milliarden Euro) zahlen.

Einige große Einzelhandelsketten wie etwa Target und Walmart hatten sich dem Vergleich jedoch nicht angeschlossen und kämpfen vor Gericht weiter um Schadenersatz - Grund dafür ist unter anderem, dass der geschlossene Vergleich künftige Gebührenerhöhungen nicht ausschließt. Zudem dürfen die am Vergleich beteiligten Händler künftig nicht mehr gegen Visa und Mastercard klagen.

In kaum einem Land ist die Kreditkartengebühr für Händler so hoch wie in den USA: Im Schnitt führen Einzelhändler etwa zwei Prozent des Kaufpreises als Interbankenentgelt ab. In der EU hingegen liegen die Interbankenentgelte deutlich niedriger: Visa hatte sich im Februar 2014 mit der EU-Kommission darauf geeinigt, die Interbankentgelte auf 0,3 Prozent bei Kreditkarten und auf 0,2 Prozent für Debitkarten zu beschränken. Dadurch sinken die Gebühren insgesamt um 40 bis 60 Prozent. Zudem hat die EU-Kommission eine Verordnung über einen EU-weiten gesetzlichen Deckel von Interbankenentgelten erarbeitet. Dieser ist laut EU-Kommission nötig, weil die Händler die Interbankenentgelte über den Verkaufspreis indirekt auf die Verbraucher abwälzen. Wenn das Europäische Parlament sowie der Rat der Europäischen Union den Verordnungsentwurf billigen, können die Vorschriften binnen eines Jahres wirksam werden. Mit einer Entscheidung wird noch vor der Europawahl im Mai 2014 gerechnet.

 

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