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Europaparlament nickt Deckelung von Interbankenentgelten ab

München, 03.04.2014 | 15:29 | bme

Die geplante Obergrenze für Interbankenentgelte hat das Europaparlament passiert. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag in Brüssel dafür, die Interbankenentgelte für Kreditkarten bei 0,3 Prozent und für Debitkarten bei 0,2 Prozent des Transaktionswerts zu deckeln - mindestens werden jedoch sieben Cent fällig.  Das geht aus einer Mitteilung des Europäischen Parlaments hervor. Schätzungen zufolge kosten die in den sogenannten Vier-Parteien-Systemen von Mastercard und Visa anfallenden Gebühren die Einzelhändler in der EU jährlich insgesamt mehr als zehn Milliarden Euro.

Flaggen vor dem Europaparlament
Europaparlament in Brüssel: Abgeordnete stimmten am Donnerstag für die Deckelung von Interbankenentgelten.
Derzeit werden die Interbankenentgelte von den Kreditkartenkonzernen festgelegt - zahlen muss diese die Bank der Händler an das Institut, das die jeweilige Kreditkarte ausgegeben hat. Das zahlende Geldhaus legt die Gebühr wiederum auf die Einzelhändler um, die in der Konsequenz die Warenpreise entsprechend erhöhen. Die EU-Kommission verspricht sich von der Obergrenze in erster Linie sinkende Verkaufspreise. Verbraucher haften zudem bei der Zahlung per Kreditkarte nur noch für einen Betrag von 50 Euro statt wie bislang 150 Euro.

Nach den Europawahlen müssen sich das Europaparlament und der Rat der Europäischen Union jedoch noch abschließend einigen. Die Obergrenze soll für grenzüberschreitende sowie nationale Zahlungen innerhalb der EU gelten. Sobald das Gesetz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und somit in Kraft tritt, haben die EU-Mitglieder ein Jahr lang Zeit, um die Vorgabe in nationales Recht umzusetzen.

Zugleich gaben die Parlamentarier am Donnerstag auch grünes Licht für schärfere Sicherheitsvorschriften für Online-Zahlungen. Die Nutzer von Online-Zahlungsdiensten sollen künftig über sämtliche Kosten, Ausführungsfristen und gegebenenfalls auch Wechselkurse informiert werden. Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge sollen zudem binnen 24 Stunden zurückgebucht werden, nachdem der Fehler bemerkt wurde.

 

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