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Zweckerklärung

Eine Zweckerklärung oder Zweckbestimmungserklärung ist ein wichtiger Bestandteil von Baufinanzierungen, die über eine Grundschuld oder eine Hypothek abgesichert werden. Durch die Zweckerklärung wird vertraglich genau festgehalten, welche Verbindlichkeit durch welche im Grundbuch vermerkte dingliche Schuld abgesichert wird. Darüber hinaus werden in der Zweckerklärung meist auch Details der Haftung definiert.

Je nachdem, in welchem Umfang die Zweckerklärung ausgestaltet ist, kann die Bank die Grundschuld bei einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nur für die Immobilienfinanzierung oder auch noch für andere Verbindlichkeiten des Kunden bei der Bank heranziehen.

Üblicherweise unterscheidet man zwischen einer engen und einer erweiterten Zweckerklärung. Die enge Zweckerklärung ist bei Baufinanzierungen der Normalfall und bestimmt lediglich die Absicherung eines bestimmten, zum Zeitpunkt der Zweckerklärung bestehenden, Darlehens. Eine erweiterte oder abstrakte Zweckerklärung kann darüber hinaus auch für Verbindlichkeiten hinzugezogen werden, die im weiteren Verlauf der Geschäftsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner entstehen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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