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    Insolvenzverfahren

    Bei einem Insolvenzverfahren handelt es sich um ein gerichtliches Vorgehen, das in Kraft tritt, wenn der Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Es wird eingeleitet, um die Gläubiger gleichmäßig und gemeinschaftlich zu befriedigen. Dabei wird das verbliebene Vermögen des Schuldners verteilt. Eine entsprechende Regelung zur materiellen und formellen Durchführung ist in der Insolvenzordnung (InsO) definiert. Bei dem Insolvenzverfahren wird zwischen dem Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) unterschieden. 

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