Wird bei einer Baufinanzierung das Grundstück als Sicherheit bei der Bank hinterlegt, geschieht dies in Form eines sogenannten Grundpfandrechtes. Die Bank erhält damit das Pfandrecht an dem Grundstück für den Fall, dass der Schuldner die Forderung nicht vertragsgemäß begleichen kann. Zu Grundpfandrechten zählen sowohl Hypotheken als auch Grundschulden, diese werden im Grundbuch eingetragen. Sollte der Fall der Pfändung eintreten, werden die ausstehenden Forderungen gemäß der Reihenfolge der Eintragungen im Grundbuch bedient. Im Laufe der Zeit setzte sich die Grundschuld in der Praxis durch, die Hypothek wurde als Grundpfandrecht fast vollständig verdrängt.
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