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AOK Nordost darf keine Krankenzusatzversicherungen mehr vertreiben

München, 20.9.2013 | 15:45 | mtr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der AOK Nordost untersagt, private Krankenzusatzversicherungen anzubieten. Das entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch. Die Karlsruher Richter begründeten ihr Urteil damit, dass der Krankenkasse sowohl die erforderliche Registrierung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer sowie eine gewerberechtliche Erlaubnis fehlen würden - auch einzelne Mitarbeiter könnten dies nicht vorweisen.

Richterhammer und ParagrafenzeichenBGH-Urteil: Die AOK Nordost ist nicht berechtigt private Krankenzusatzversicherungen zu vertreiben.
Die Vorgabe wurde bereits 2007 im Zuge der Umsetzung einer entsprechenden EU-Versicherungsrichtlinie in die Gewerbeordnung eingeführt. Sie zielt darauf ab, Verbraucher vor unseriösen und unqualifizierten Versicherungsagenten zu schützen. Nach Ansicht des obersten Zivilgerichts sei diese Vermittlerregulierung auf bestehende Regelungen für gesetzliche Krankenversicherungen anwendbar - obwohl die Satzung der AOK Nordost ein Vertrieb von privaten Zusatzversicherungen vorsah.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hatte der Ortskrankenkasse noch Recht gegeben. Geklagt hatte der Bundesverband Finanzdienstleistungen (AfW). Dieser sah im Vertrieb von Krankenzusatzversicherungen durch eine gesetzliche Krankenkasse einen Verstoß gegen die Gewerbeordnung.

Der AfW hatte zuvor bereits erfolgreich gegen die Vermittlung von Versicherungen in Supermärkten und den Vertrieb von Policen im Internet durch Tchibo geklagt. Der geschäftsführende Vorstand des AfW Norman Wirth, bezeichnete das Urteil des BGH als eine „gute und richtige, konsequente und eigentlich selbstverständliche Entscheidung“. Eine ausführliche Urteilsbegründung sowie eine Stellungnahme von der AOK Nordost stehen noch aus.

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