Krankenzusatzversicherung Häufige Fragen
Was muss ich bei einer Kündigung beachten?
Eine Private Krankenzusatzversicherung ist jederzeit wieder
kündbar. Die Kündigungsfristen sind den jeweiligen
Versicherungsbedingungen zu entnehmen. In der Regel beträgt
die Kündigungsfrist drei Monate. Allerdings sollte man sich
eine Kündigung gut überlegen. Auch wenn die Private
Krankenzusatzversicherung nur selten in Anspruch genommen wird: das
voranschreitende Alter bringt gewisse gesundheitliche
Beeinträchtigungen mit sich, die eventuell einer
längerfristigen Behandlung bedürfen. Diese Kosten
können dann schwer ins Gewicht fallen. Wer schon in jungen
Jahren eine Private Krankenzusatzversicherung abschließt, hat
für den späteren Krankheitsfall sehr gut vorgesorgt.
Was versteht man unter Modultarifen?
Beim Angebot der Modultarife unterscheidet die Private
Krankenzusatzversicherung folgende Leistungsbereiche: den
ambulanten und den stationären Bereich, den Zahn-Bereich, das
Krankenhaustagegeld, das Krankentagegeld und die
Pflegeergänzung. Die Leistungen, die in den einzelnen Modulen
angeboten werden, können je nach Wunsch des
Versicherungsnehmers miteinander kombiniert werden. Die Leistungen
können dabei auch bei mehreren Versicherern abgeschlossen
werden.
Welche Ergänzungstarife bietet die Private Krankenzusatzversicherung an?
Je nach Versicherer und nach Tarif unterscheiden sich die
ergänzenden Leistungen. Grund: die Ergänzungstarife haben
nicht nur verschiedene Leistungsschwerpunkte, sondern auch erhebliche
Unterschiede in der prozentualen Erstattung.
Folgende Leistungen sind in der Privaten Krankenzusatzversicherung
möglich:
- Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Freie Krankenhauswahl
- Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktlinsen etc.
-
Hoher Zahnersatz
-
Inlays
-
Psychotherapie
-
Homöopathische Arztleistungen
-
Massagen, Fango, Heilbäder
-
Heilpraktikerbehandlung
-
Auslandsschutz
-
Selten: Rückerstattung der Praxisgebühr
Wie bin ich auf Reisen mit einer Privaten Krankenzusatzversicherung geschützt?
Hierfür müssen Sie den entsprechenden Versicherungsschutz
beantragt haben. Wenn Sie im Ausland zum Arzt oder ins Krankenhaus
gehen müssen, weil Sie krank werden oder einen Unfall erlitten
haben, erstattet Ihre Private Krankenzusatzversicherung die
ärztliche Heilbehandlung. Hierunter fallen auch die Kosten
für Operationen, Medikamente und Verbandmittel, etc. Falls ein
Krankentransport ins Krankenhaus oder zu einem Notfallarzt
nötig wird, ist auch dieser versichert. Auch bei
Zahnbehandlungen und Reparaturen von Zahnersatz sind Sie von Ihrer
Privaten Krankenzusatzversicherung geschützt. Vom
Versicherungsschutz ausgenommen sind im Ausland z.B.
neuangefertigte Kronen und kieferorthopädische Leistungen. Die
Private Krankenzusatzversicherung kommt auch für einen
eventuellen Rücktransport in das Heimatland des
Versicherungsnehmers auf. Stirbt der Versicherte während
seines Auslandsaufenthaltes, kommt die Versicherung für die
Überführung bis zu einem Maximalbetrag von ca. 5.000 Euro
auf.
Wie errechnet sich die Höhe der Beitragssätze?
Die monatlichen Beiträge der Krankenzusatzversicherung
errechnen sich aus dem Eintrittsalter, Geschlecht der versicherten
Person und ihrem momentanen Gesundheitszustand. Der
Krankenzusatzversicherer erkundigt sich nach Krankheiten oder
Unfällen in den letzten Jahren. Auch Zahnbehandlungen und
Aufenthalte in einer Klinik werden abgefragt. Leidet der
Antragssteller zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses an einer
Krankheit, verlangen einige Anbieter einen höheren Beitrag.
Zum Teil lehnt die Krankenzusatzversicherung den Antrag aber auch
ganz ab. Aus diesem Grund sollte man sich möglichst für
eine Private Krankenzusatzversicherung entscheiden, solange man
noch jung und gesund ist.
Wozu eine Private Krankenzusatzversicherung?
Durch eine private Ergänzungsversicherung können Sie die
Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen um zusätzliche
Leistungsbausteine erweitern. So kommen auch Kassenpatienten in den
Genuss von den Vorteilen einer Privaten Krankenversicherung. Je nach
persönlichem Bedarf kann man in der Privaten
Krankenzusatzversicherung seinen Leistungsumfang wählen. So
können im Versicherungsvertrag bspw. Heilpraktikerbehandlung,
besondere Zahnleistungen oder bessere Vorsorgeleistungen vereinbart
werden.