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Krankenzusatzversicherung Häufige Fragen

Was muss ich bei einer Kündigung beachten?

Eine Private Krankenzusatzversicherung ist jederzeit wieder kündbar. Die Kündigungsfristen sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Allerdings sollte man sich eine Kündigung gut überlegen. Auch wenn die Private Krankenzusatzversicherung nur selten in Anspruch genommen wird: das voranschreitende Alter bringt gewisse gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich, die eventuell einer längerfristigen Behandlung bedürfen. Diese Kosten können dann schwer ins Gewicht fallen. Wer schon in jungen Jahren eine Private Krankenzusatzversicherung abschließt, hat für den späteren Krankheitsfall sehr gut vorgesorgt.

Was versteht man unter Modultarifen?

Beim Angebot der Modultarife unterscheidet die Private Krankenzusatzversicherung folgende Leistungsbereiche: den ambulanten und den stationären Bereich, den Zahn-Bereich, das Krankenhaustagegeld, das Krankentagegeld und die Pflegeergänzung. Die Leistungen, die in den einzelnen Modulen angeboten werden, können je nach Wunsch des Versicherungsnehmers miteinander kombiniert werden. Die Leistungen können dabei auch bei mehreren Versicherern abgeschlossen werden.

Welche Ergänzungstarife bietet die Private Krankenzusatzversicherung an?

Je nach Versicherer und nach Tarif unterscheiden sich die ergänzenden Leistungen. Grund: die Ergänzungstarife haben nicht nur verschiedene Leistungsschwerpunkte, sondern auch erhebliche Unterschiede in der prozentualen Erstattung.

Folgende Leistungen sind in der Privaten Krankenzusatzversicherung möglich:

  • Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Freie Krankenhauswahl
  • Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktlinsen etc.
  • Hoher Zahnersatz
  • Inlays
  • Psychotherapie
  • Homöopathische Arztleistungen
  • Massagen, Fango, Heilbäder
  • Heilpraktikerbehandlung
  • Auslandsschutz
  • Selten: Rückerstattung der Praxisgebühr

Wie bin ich auf Reisen mit einer Privaten Krankenzusatzversicherung geschützt?

Hierfür müssen Sie den entsprechenden Versicherungsschutz beantragt haben. Wenn Sie im Ausland zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen müssen, weil Sie krank werden oder einen Unfall erlitten haben, erstattet Ihre Private Krankenzusatzversicherung die ärztliche Heilbehandlung. Hierunter fallen auch die Kosten für Operationen, Medikamente und Verbandmittel, etc. Falls ein Krankentransport ins Krankenhaus oder zu einem Notfallarzt nötig wird, ist auch dieser versichert. Auch bei Zahnbehandlungen und Reparaturen von Zahnersatz sind Sie von Ihrer Privaten Krankenzusatzversicherung geschützt. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind im Ausland z.B. neuangefertigte Kronen und kieferorthopädische Leistungen. Die Private Krankenzusatzversicherung kommt auch für einen eventuellen Rücktransport in das Heimatland des Versicherungsnehmers auf. Stirbt der Versicherte während seines Auslandsaufenthaltes, kommt die Versicherung für die Überführung bis zu einem Maximalbetrag von ca. 5.000 Euro auf.

Wie errechnet sich die Höhe der Beitragssätze?

Die monatlichen Beiträge der Krankenzusatzversicherung errechnen sich aus dem Eintrittsalter, Geschlecht der versicherten Person und ihrem momentanen Gesundheitszustand. Der Krankenzusatzversicherer erkundigt sich nach Krankheiten oder Unfällen in den letzten Jahren. Auch Zahnbehandlungen und Aufenthalte in einer Klinik werden abgefragt. Leidet der Antragssteller zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses an einer Krankheit, verlangen einige Anbieter einen höheren Beitrag. Zum Teil lehnt die Krankenzusatzversicherung den Antrag aber auch ganz ab. Aus diesem Grund sollte man sich möglichst für eine Private Krankenzusatzversicherung entscheiden, solange man noch jung und gesund ist.

Wozu eine Private Krankenzusatzversicherung?

Durch eine private Ergänzungsversicherung können Sie die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen um zusätzliche Leistungsbausteine erweitern. So kommen auch Kassenpatienten in den Genuss von den Vorteilen einer Privaten Krankenversicherung. Je nach persönlichem Bedarf kann man in der Privaten Krankenzusatzversicherung seinen Leistungsumfang wählen. So können im Versicherungsvertrag bspw. Heilpraktikerbehandlung, besondere Zahnleistungen oder bessere Vorsorgeleistungen vereinbart werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wozu eine Private Krankenzusatzversicherung?

    Wozu eine Private Krankenzusatzversicherung?

    Durch eine private Ergänzungsversicherung können Sie die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen um zusätzliche Leistungsbausteine erweitern. So kommen auch Kassenpatienten in den Genuss von den Vorteilen einer Privaten Krankenversicherung. Je nach persönlichem Bedarf kann man in der Privaten Krankenzusatzversicherung seinen Leistungsumfang wählen. So können im Versicherungsvertrag bspw. Heilpraktikerbehandlung, besondere Zahnleistungen oder bessere Vorsorgeleistungen vereinbart werden.

  • Welche Ergänzungstarife bietet die Private Krankenzusatzversicherung an?

    Welche Ergänzungstarife bietet die Private Krankenzusatzversicherung an?

    Je nach Versicherer und nach Tarif unterscheiden sich die ergänzenden Leistungen. Grund: Die Ergänzungstarife weisen neben unterschiedlichen Leistungsschwerpunkten auch erhebliche Unterschiede in der prozentualen Erstattung auf.

    Folgende Leistungen bietet die Private Krankenzusatzversicherung:

    • Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
    • Freie Krankenhauswahl
    • Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktlinsen etc.
    • Hoher Zahnersatz, Inlays
    • Psychotherapie
    • Heilpraktikerbehandlung, homöopathische Arztleistungen
    • Massagen, Fango, Heilbäder
    • Auslandsschutz
    • Selten: Rückerstattung der Praxisgebühr
  • Was versteht man unter Modultarifen?

    Was versteht man unter Modultarifen?

    Beim Angebot der Modultarife unterscheidet die Private Krankenzusatzversicherung folgende Leistungsbereiche: den ambulanten und den stationären Bereich, den Zahn-Bereich, das Krankenhaustagegeld, das Krankentagegeld und die Pflegeergänzung. Die Leistungen, die in den einzelnen Modulen angeboten werden, können je nach Wunsch des Versicherungsnehmers miteinander kombiniert werden. Die Leistungen können dabei auch bei mehreren Versicherern abgeschlossen werden.

  • Wie errechnet sich die Höhe der Beitragssätze?

    Wie errechnet sich die Höhe der Beitragssätze?

    Die monatlichen Beiträge der Krankenzusatzversicherung errechnen sich aus dem Eintrittsalter, Geschlecht der versicherten Person und ihrem momentanen Gesundheitszustand. Der Krankenzusatzversicherer erkundigt sich nach Krankheiten oder Unfällen in den letzten Jahren. Auch Zahnbehandlungen und Aufenthalte in einer Klinik werden abgefragt. Leidet der Antragssteller zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses an einer Krankheit, verlangen einige Anbieter einen höheren Beitrag. Zum Teil lehnt die Krankenzusatzversicherung den Antrag aber auch ganz ab. Aus diesem Grund sollte man sich möglichst für eine Private Krankenzusatzversicherung entscheiden, solange man noch jung und gesund ist.