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Tagesgeld

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Ist ein Tagesgeldkonto für mich das Richtige?

    Ist ein Tagesgeldkonto für mich das Richtige?

    Wenn Sie im Zugriff auf Ihr Geld flexibel sein möchten und eher kurzfristig orientiert sind, ist ein Tagesgeldkonto genau richtig für Sie. So können Sie bei spontanen Ausgaben täglich über Ihr Erspartes verfügen, ohne bestimmte Laufzeiten oder Kündigungsfristen beachten zu müssen. Die Verzinsung von Tagesgeld ist attraktiv. Daher eignet es ein Tagesgeldkonto auch für Personen, die monatlich etwas ansparen, sich aber nicht langfristig binden möchten.

  • Wie sicher ist mein Erspartes auf einem Tagesgeldkonto angelegt?

    Wie sicher ist mein Erspartes auf einem Tagesgeldkonto angelegt?

    Ihr Kapital zählt zu den Einlagen der Bank, bei der Sie das Tagesgeldkonto haben. Tritt der äußerste Fall der Bankeninsolvenz ein, besteht eine gesetzliche Absicherung dieser Einlagen (seit dem 1. Januar 2011 beträgt diese EU-weit mindestens 100.000 Euro pro Kunde). Darüber hinaus sind Einlagen deutscher Banken über den Bundesverband deutscher Banken bzw. den Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands gesichert. Hier liegt die Absicherung pro Kunde in der Regel im mehrstelligen Millionenbereich. Sollten Sie Kunde eines ausländischen Kreditinstituts sein, beachten Sie, dass hier ggf. nur die gesetzliche Absicherung gilt.

  • Brauche ich einen Freistellungsauftrag für das Tagesgeldkonto?

    Brauche ich einen Freistellungsauftrag für das Tagesgeldkonto?

    Erträge aus Tagesgeldanlagen sind einkommensteuerpflichtig. Mit einem Freistellungsauftrag (max. 801 Euro pro Person) können Sie diese Steuerbelastung umgehen. Formulare hierfür gibt es oftmals auf den Homepages der Banken. Beachten Sie: Der Freistellungsauftrag muss vorhanden sein, bevor das erste Mal Zinsen ausgezahlt werden.

  • Welche Summe muss ich mindestens anlegen?

    Welche Summe muss ich mindestens anlegen?

    Hier sind die meisten Banken flexibel. So können Tagesgeldkonten teilweise bereits ab einem Anlagebetrag von einem Euro eröffnet werden. Diese Anlageform eignet sich daher auch für das monatliche Ansparen Ihres Kapitals. Sollte Ihnen jedoch ein Angebot mit speziellen Konditionen vorliegen, sind diese meist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. So werden diese bspw. erst gewährt, wenn Sie einen gewissen Mindestbetrag von z.B. 2.500 Euro anlegen. Auch darf in diesem Zusammenhang häufig ein bestimmter Höchstbetrag nicht überschritten werden.

Tagesgeld Lexikon

Abgeltungssteuer

Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 01. Januar 2009 setzt der Gesetzgeber auf eine einheitliche Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen. Somit unterliegen z. B. Zinseinkünfte aus einem Sparvertrag und Einkünfte aus Aktiengewinnen einem einheitlichen Steuersatz von 26,35%. Dieser errechnet sich aus 25% Abgeltungssteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag.

Die Abgeltungssteuer wird sofort bei Fälligkeit von der zuständigen Bank oder der ausgebenden Stelle direkt an das Finanzamt abgeführt. Auch die nach 12 Monaten steuerfreie Veräußerung von Aktien, Fonds und Wertpapieren entfällt dadurch.

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Einen Freistellungsauftrag für Zinsen aus dem Tagesgeldkonto sollte jeder Sparer seiner Bank erteilen, sonst müssen auf die Erträge 30% Steuern gezahlt werden. Die Höhe des Freibetrages ist festgelegt auf 750 € zuzüglich 51€ Werbungskostenpauschale; bei Eheleuten gilt die doppelte Höhe. Allerdings kann der Freistellungsauftrag der Bank auch nur in der Höhe der zu erwartenden Zinsen auf dem Tagesgeldkonto erteilt werden. Das macht den Spielraum für Anlagen bei anderen Banken größer.

Geldmarktkonto

Ein Geldmarktkonto ist der Überbegriff eines Kontos, auf das der Anleger für eine bestimmte Zeit Geld einzahlt. Damit überlässt er sein Kapital der Bank, die damit am Geldmarkt arbeiten kann. Für diese Überlassung erhält der Sparer einen attraktiven Zins, der je nachdem für welche Art der Anlage er sich entscheidet, unterschiedlich hoch ist. Er kann von den Banken selbständig festgesetzt werden. In der Praxis orientiert er sich aber an den Zinssätzen der jeweiligen Zentralbank, dem Diskontzins und dem Lombardzins.

Interbankenhandel

Bei einem Tagesgeldgeschäft werden die Einlagen des Kunden von den Banken am Geldmarkt angelegt und unter anderem auch an andere Banken verliehen (Interbankengeschäft). Hierbei lassen sich folgende Formen unterscheiden.

Im Rahmen des Overnight-Geschäfts, verleiht ein Kontrahent des Geldgeschäfts dem anderen Kontrahenten das Geld von einem Tag auf den anderen (über Nacht). Die Gutschrift für den Geldnehmer erfolgt hierbei noch am selben Tag. Am darauffolgenden Tag erhält der Geldgeber den Betrag inklusive Zinsen zurückerstattet. Die sogenannten Overnights werden für gewöhnlich nie später als 14 Uhr durchgeführt. Auf diese Weise kann der notwendige Zahlungsverkehr abgewickelt werden. Geldgeschäfte zwischen Direktbanken hingegen sind auch noch nach diesem Zeitpunkt möglich.

Mit dem „Tomorrow-against-Next-Day“-Geschäft (kurz: Tom/Next oder T/N) wird „heute“ festgelegt, dass der Geldgeber dem Geldnehmer von dem nächsten Tag an („tomorrow“) bis zum übernächsten Tag („next day“) einen Geldbetrag leiht. Die verzinste Rückzahlung des Betrags an den Geldgeber erfolgt am übernächsten Tag.

Bei dem „Spot-against-Next-Day“-Geschäft oder auch „Spot/Next“ verschieben sich Anlage und Rückerstattung der Einlage wiederum um einen Tag nach hinten. Die Kontrahenten in diesem Geldgeschäft sind sich darüber einig, dass der Geldgeber das Geld mit der marktüblichen Wertstellung des übernächsten Tages dem anderen Geldhändler leiht, und am wiederum nächsten Tag den Anlagebetrag mit den Zinsen zurückerhält.

Rendite

Als Rendite bezeichnet man den jährlichen Gesamtbetrag einer Geldanlage. Die Rendite wird in Prozent angegeben und gilt als die wichtigste Richtgröße für Anleger bei der Auswahl einer Geldanlage. Dabei gilt der Grundsatz: Je höher die versprochene Rendite ist, desto risikoreicher ist die Geldanlage. Unterschieden wird bei der Rendite zwischen B rutto- und Nettorendite. Die Bruttorendite gibt den Ertrag ohne Berücksichtigung von Inflation und Steuern wider, während bei der Nettorendite diese Positionen bereits heraus gerechnet sind und sie demnach niedriger ausfällt.

Tagesgeld

Beim Tagesgeld stellt der Anleger dem Kreditinstitut einen fest vereinbarten Geldbetrag für eine bestimmte Laufzeit zur Verfügung, auf den er täglich zurückgreifen kann. Daher wird Tagesgeld von den Banken meist schlechter verzinst als Termingeld, jedoch sind Zinsen bis zu 4% durchaus möglich. Die Bank hat ihrerseits die Möglichkeit, die Zinsen täglich neu festzusetzen, so dass der Zinssatz während der Laufzeit variieren kann. Meist wird jedoch bei Eröffnung des Tagesgeldkontos ein bestimmter Mindestzins vereinbart.

Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist im Prinzip nur ein anderes Wort für Gebühr. Diese muss der Sparer an seine Bank zahlen, wenn er vor Ablauf eines Anlagevertrages an sein Geld möchte. Die Bank begründet diese Gebühr damit, dass sie mit dem angelegten Geld nicht mehr arbeiten kann, obwohl dies vertraglich vereinbart worden ist. Unter Umständen muss der Kunde beim vorzeitigen Zugriff auf sein Erspartes sogar noch um die zugesicherten Zinsen fürchten.

Zinsen

Banken zahlen ihren Anlegern Zinsen dafür, dass diese ihr angespartes Kapital auf einem Tagesgeldkonto zur Verfügung stellen. Die Banken legen diesen Betrag ihrerseits am Geldmarkt an. Je nach Anlageart fallen die Zinsen auch unterschiedlich hoch aus. Auch die Kreditinstitute selbst entscheiden, wie viel Zinsen sie ihren Kunden für die Geldanlage zahlen. Die meisten Zinsen erhalten Sparer für Anlagen, wo sie der Bank für einen festgelegten Zeitraum ihr Kapital überlassen.

Einlagensicherung

Einlagensicherung bezeichnet alle gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zum Schutz der Einlagen (Bankguthaben) von Kunden bei Kreditinstituten im Falle der Insolvenz. Seit dem 1. Januar 2011 gilt EU-weit eine gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 EUR pro Kunde. Darüber hinaus gehende Beträge sind in Deutschland in der Regel über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken bzw. des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands in Millionenhöhe abgesichert.