Tagesgeld Häufige Fragen
Tagesgeldkonten sind für den kurzfristig orientierten Anleger interessant. Grund: Das Kapital ist täglich verfügbar.
Für Tagesgeldkonten müssen Anleger weder eine Mindestanlagezeit noch eine Kündigungsfrist einhalten. Aufgrund der
durchschnittlich hohen Verzinsung sind Tagesgeldkonten mittlerweile aber auch für Anleger geeignet, die monatlich einen
gewissen Betrag ansparen, jedoch nicht für Jahre binden wollen. Auch wer sein Geld aktuell nicht benötigt, theoretisch
aber jederzeit darüber verfügen können möchte, ist mit einem Tagesgeldkonto gut beraten.
Die Zinsen auf Tagesgeld orientieren sich in erster Linie am Leitzins der Europäischen Zentralbank. Nach diesem
Leitzins wiederum wird der Euribor festgelegt. Dies ist ein Zins, zu dem sich Banken untereinander Geld verleihen.
Sowohl der Leitzins als auch der Euribor sind variable Zinssätze, daher sind Zinsen auf Tagesgeldkonten ebenfalls immer
variabel. Die Verzinsung von Tagesgeldkonten richtet sich zudem nach der Geschäftspolitik der jeweiligen Bank. Gerade
Direktbanken versuchen, mit Tagesgeldkonten neue Kunden zu gewinnen und bieten daher nicht selten Zinssätze an, die weit
über dem aktuellen Marktzins liegen. Es lohnt sich daher, einen Vergleich der Angebote durchzuführen.
Unter dem Zinseszinseffekt versteht man einen größeren Wertzuwachs der Anlage, die durch unterjährige Zinszahlungen
entsteht. Überweist eine Bank die Zinsen für das Tagesgeldkonto monatlich, verzinsen sich diese Zinsen für den nächsten
Zeitraum wieder mit, die Rendite erhöht sich. Bei einer nur jährlichen Zinszahlung hingegen ist kein Zinseszinseffekt
zu erwarten. Daher sind vor allem Tagesgeldkonten zu empfehlen, bei denen die Zinszahlung in relativ kurzen Abständen
erfolgt.
Das Geld auf Tagesgeldkonten gehört betriebswirtschaftlich zu den Einlagen einer Bank. Diese Einlagen sind gesetzlich
gesichert, für den Fall, dass die Bank Insolvenz anmelden muss. Die EU-weit gültige gesetzliche Sicherungsgrenze liegt hierbei seit dem 01.01.2011 bei 100.000 Euro pro Kunde. Viele private deutsche Institute sind jedoch Mitglied im Einlagensicherungsfonds, Sparkassen und
Genossenschaftsbanken haben ihre eigenen Sicherungssysteme. Hierdurch sind die Kundeneinlagen im mehrstelligen
Millionenbetrag gesichert, so dass im Insolvenzfall jeder Kunde seine Einlagen zurückerhält. Beim Abschluss von
Tagesgeldkonten sollte daher geprüft werden, ob die jeweilige Bank eine entsprechende Einlagensicherung bieten kann.
Vor allem ausländische Institute weisen diese oft nicht vor, bei ihnen greift lediglich die gesetzliche Absicherung.
Tagesgeldkonten werden von den meisten Instituten kostenlos geführt. Somit fallen weder für die Kontoeröffnung noch
für die Kontoführung oder die Auflösung Gebühren an. Für Anleger hat dies den Vorteil, dass ihre Rendite dem des
Zinssatzes entspricht. Ob und in welcher Höhe Kosten anfallen, ist aus den AGB der Bank zu entnehmen.
Viele Institute bieten ihre Tagesgeldkonten bereits ab einer Einlage von einem Euro, ein Mindestanlagebetrag ist
somit nicht notwendig. Dies hat den Vorteil, dass Tagesgeldkonten auch zum monatlichen Ansparen genutzt werden können.
Zu beachten ist jedoch, dass viele Anbieter, gerade wenn sie Sonderkonditionen bieten, diese erst ab einem bestimmten
Betrag von beispielsweise 2.500 Euro bezahlen. Auch werden derartige Sonderkonditionen in den meisten Fällen nur bis zu
einem maximalen Anlagebetrag überwiesen.
Bei der Eröffnung von Tagesgeldkonten wird im Kontoeröffnungsantrag immer die Angabe des Referenzkontos benötigt.
Dieses Konto dient als Abwicklungskonto. Es wird immer dann genutzt, wenn der Anleger Geld von seinem Tagesgeldkonto
verfügen möchte. Einzahlungen sind hingegen von jedem beliebigen Konto möglich. Referenzkonten dienen somit zum einen
der Abwicklung, zum anderen aber auch der Sicherheit der Anleger, denn Verfügungen sind nur zugunsten dieses Kontos
möglich.
Die Zinsen, die auf Tagesgeldkonten erwirtschaftet werden, unterliegen in jedem Fall der Einkommenssteuer. Durch
die Stellung eines Freistellungsauftrages (pro Person maximal 801 Euro) ist es möglich, diesen Steuerabzug
zu verhindern. Wichtig ist hierbei, dass der Freistellungsauftrag vor der ersten Zinszahlung existiert.
Entsprechende Formulare bieten die Banken auf ihren Internetseiten.