Sparen Sie Zeit und übernehmen Sie Daten aus Ihrem Kundenkonto.
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
089 - 24 24 11 10 Hilfe und Kontakt
Telefonische Expertenberatung
089 - 24 24 11 10
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail. Die
E-Mail Adressen der einzelnen Bereiche finden
Sie auf der Kontaktseite »
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem CHECK24 Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

SEPA-Umstellung in Deutschland weitgehend abgeschlossen

|

A A A
Die SEPA-Umstellung in Deutschland scheint nahezu abgeschlossen zu sein: Im Juni wurden bereits 92,7 Prozent aller Überweisungen in dem internationalen Format getätigt. Das teilte der Bankenverband am Mittwoch mit. Bei den Lastschriften lag der Anteil bei 84 Prozent. Der Bankenverband geht zudem davon aus, dass im Laufe des Julis noch viele Unternehmen ihre Bankgeschäfte entsprechend angepasst haben. Ab dem 1. August dürfen Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen nur noch im SEPA-Format überweisen - andernfalls könnte ein Großteil der Banken die Transaktionen nicht mehr annehmen.
Überweisungsträger im SEPA-Format

Die Frist endet: Ab dem 1. August müssen Unternehmen und Vereine Überweisungen im SEPA-Format tätigen.

Statt der bislang verwendeten nationalen Kontonummer muss ab diesem Zeitpunkt die sogenannte International Bank Account Number (IBAN) verwendet werden. Bei internationalen Überweisungen innerhalb des SEPA-Raumes muss bis Februar 2016 zusätzlich der Business Identifier Code (BIC) angegeben werden. Zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum zählen die 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco, San Marino und die Schweiz.

Ursprünglich sollte bereits am den 1. Februar 2014 endgültig auf das SEPA-Format umgestellt werden - der Prozess verlief jedoch schleppend. Da kein reibungsloser Übergang gewährleistet werden konnte, verlängerte die EU-Kommission die Frist im Januar um sechs Monate.

Privatpersonen können für Inlandsüberweisungen noch bis zum 1. Februar 2016 ihre alte Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Der Bankenverband rät Verbrauchern jedoch, sich langsam umzugewöhnen. Die IBAN sei nicht so kompliziert wie sie aussehe, heißt es in der Mitteilung. Sie setze sich aus dem zweistelligen Ländercode (DE für Deutschland), einer zweistelligen Prüfzahl und der gewohnten Kontonummer und Bankleitzahl zusammen. Angst vor Zahlendrehern müssen Verbraucher laut Bankenverband dabei nicht haben, da die Prüfzahl hinter dem Ländercode dafür sorge, dass eventuelle Tippfehler erkannt werden.

 

Weitere Nachrichten über Konto-Kredit