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Europaparlament: Startschuss für die Bankenunion

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Das Europaparlament hat am Dienstag den Weg für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus zur Sanierung oder Schließung von maroden Banken geebnet. Einer Mitteilung zufolge stimmten die Abgeordneten dafür, dass künftig in erster Linie nicht die Steuerzahler sondern Eigentümer und Gläubiger für eine Bankenrettung zahlen müssen. Auch die Einlagen von Verbrauchern sollen besser geschützt werden.
Hände halten die europäische Flagge

Das Europaparlament gibt den Startschuss für die Bankenunion: Einleger sollen künftig schneller ihr Geld zurück erhalten können.

Der neuen Regelung zufolge muss binnen sieben Arbeitstagen der gesamten Einlagen ausbezahlt werden können. Zudem soll eine Notauszahlung gewährleistet werden: Dadurch haben Verbraucher ein Anrecht binnen fünf Werktagen so viel Geld zu erhalten, wie sie benötigen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Die Parlamentarier legten zudem fest, dass temporär auch Beträge über den gesetzlich geschützten 100.000 Euro abgesichert werden können. Demnach müssen diese Einlagen über mindestens drei Monate hinweg garantieren. Hierfür gelten jedoch gewisse Voraussetzungen: Greifen würde die Regelung etwa, wenn Verbraucher eine Immobilie verkauft und aus diesem Grund außergewöhnlich viel Geld bei einer Bank angelegt haben.

Auch der politische Einfluss auf die Bankenabwicklung konnte beschränkt werden. Zuvor hatten mehrere Mitgliedsstaaten versucht, bestimmte Ausnahmeregeln einzuführen. Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament, spricht in einer Mitteilung von einer historischen Trennung wirtschaftlicher und politischer Macht. Erstmals würden Nationalstaaten darauf verzichten, ihre Banken mit dem Geld der Steuerzahler zu retten. Giegold kritisiert jedoch, dass noch immer Steuergeld an die Banken fließen könne, etwa indem sie präventiv vom Staat gestützt werden.

Ab November 2014 wird zudem die Europäische Zentralbank insgesamt 128 systemrelevante Banken im Euroraum beaufsichtigen. Für den einheitlichen Abwicklungsmechanismus ist vorgesehen, dass die Banken der Mitgliedsländer über die Dauer von acht Jahren in einen Abwicklungsfonds in Höhe von 55 Milliarden Euro einzahlen. EU-Länder außerhalb der Bankenunion müssen innerhalb von zehn Jahren einen eigenen Fonds in Höhe von einem Prozent aller Bankeinlagen einrichten.

 

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