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EU verbessert "Beipackzettel" für Finanzprodukte

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Die Europäische Union will Privatanleger künftig besser vor Verlusten und Fallstricken bei der Geldanlage schützen. Bereits in der vergangenen Woche hatte der Europa-Abgeordnete Sven Giegold (Grüne) mitgeteilt, dass demnächst europaweit geltende Informationsblätter über diverse Risiken und Chancen von verschiedenen Finanzprodukten aufklären sollen. Darauf hätten sich EU-Kommission, Europaparlament und die Mitgliedsstaaten am Dienstagabend verständigt.
Bankberater im Gespräch mit Kunden

Bankberater im Kundengespräch: Die neuen Regelungen sollen Verbraucher zukünftig besser schützen.

Die neuen Regeln seien strenger als die derzeit in Deutschland geltenden Vorschriften für die sogenannten „Beipackzettel“, sagte Giegold weiter. Spätestens Anfang 2015 sollen die Verschärfungen in der Bundesrepublik eingeführt werden. Die neuen Vorgaben würden den Vergleich von Finanzprodukten erleichtern. So müsse etwa für Kapitallebensversicherungen Fondsprodukte das gleiche Informationsblatt erstellt werden - aktuell sind in der Bundesrepublik zwei verschiedene Arten von "Beipackzetteln" zulässig.

Dem Europa-Abgeordneten zufolge müssen künftig auch deutlicher auf die mit dem Produkt verbundenen Kosten hingewiesen werden. Dazu gehören etwa alle direkten und indirekten Gebühren und deren Einfluss auf die Rendite der Investition. Auch hier verfügen die deutschen Banken und andere Finanzmakler derzeit über einen verhältnismäßig großen Spielraum bei der Offenlegung von Mindest- und Höchstkosten.

Komplexe Finanzprodukte sollen auf dem Infoblatt zudem mit einem entsprechenden Warnhinweis  versehen werden. Auch die europäischen Aufsichtsbehörden sollen im Zuge der Neuerungen mehr Rechte erhalten. So können sie zukünftig Finanzprodukte verbieten, wenn diese den Markt oder den Verbraucherschutz gefährden.

 

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