Girokonto Häufige Fragen
Ein Girokonto wird von Kreditinstituten angeboten und von diesen geführt. Die wichtigste Funktion eines
Girokontos ist die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Neben der Überweisung des Lohns oder Gehaltes
können Sie als Kunde Barabhebungen, Überweisungen, Bareinzahlungen, Daueraufträge und Lastschriften
durchführen. Diese Transaktionen sind sowohl am Bankschalter als auch per Online-Banking, am Telefon oder
schriftlich möglich. Alle Zahlungen werden zu Lasten oder zu Gunsten des Girokontos ausgeführt.
In Deutschland wird die Ausgestaltung und Handhabung des Girokontos durch das Bürgerliche Gesetzbuch
(BGB) geregelt. Girokonten sind hinsichtlich der Bankführung für Schüler und Studenten in der Regel
kostenfrei und das darauf befindliche Geld muss verzinst werden. Eine Kündigung des Girokontos ist
jederzeit möglich, eine Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden. In der Regel darf man ein Girokonto
erst ab dem Alter von 18 Jahren abschließen, d.h. ab der Volljährigkeit. Nach Zustimmung eines
Erziehungsberechtigten erhalten jedoch auch Minderjährige Personen ein Girokonto.
Minderjährige Besitzer eines Girokontos, die ohne Einkommen sind, erhalten keinen Dispositionskredit.
Volljährigen Besitzern eines Girokontos wird eine Kontoüberziehung im Rahmen des Dispositionskredits
gestattet. Die Höhe des Dispo-Kredits richtet sich nach der Bonität des Kunden. Die Bank gewährt einen
Überziehungskredit nur dann, wenn der Kontoinhaber über ein monatliches Einkommen einer bestimmten Höhe
verfügt. Die Inanspruchnahme des Dispositionskredits ist allerdings meist mit einem relativ hohen Zinssatz
(tlw. bis zu 15%) verbunden und sollte deshalb möglichst vermieden werden.
Neben der Geldabhebung am Schalter, kann dieses auch zu jeder Tages- und Nachtzeit am Terminal
abgehoben werden. Einzige Voraussetzung ist der Besitz einer Geldkarte, deren Gebrauch kostenlos ist.
Mit der Geldkarte können darüberhinaus Zahlungen in jeglichen Geschäften abgewickelt werden.
Der Kontostand und die Übersicht über abgewickelte Transaktionen können Sie auf dem Kontoauszug
einsehen. Dieser kann entweder am Bankschalter ausgedruckt werden oder an einem Terminal über die Geldkarte.
Falls Sie die Option des Online-Bankings nutzen, kann der Kontoauszug auch über das Internet eingesehen und
ausgedruckt werden.
Das Guthaben auf einem Girokonto wird in der Regel äußerst gering verzinst, so dass sich andere
Anlagemöglichkeiten besser eignen. Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist das Girokonto allerdings optimal
geeignet, nahezu jede Person in Deutschland besitzt ein oder mehrere Girokonten.
Bei der Eröffnung des Girokontos muss bei der Bank eine Identifikation des zukünftigen Konteninhabers
erfolgen, dies erfolgt entweder über einen Personalausweis oder einen Reisepass. Bei Online-Anträgen ist
das sogenannte PostIdent-Verfahren über die Deutsche Post AG möglich.
Die erste Verwendung eines Girokontos wurde erstmalig im Jahr 1327 urkundlich erwähnt, die genaue
Entstehungszeit ist allerdings nicht bekannt. Archäologen und Forscher vermuten den Ursprung des Girokontos
bereits vor knapp 1.100 Jahren, die ersten Anwendungen erfolgten insbesondere in der islamischen Kultur.
Gegen Ende des 16. Jahrhunderts wurde das Girokonto insbesondere in Italien genutzt, von dort übernahmen
es Kaufleute und Händler und verbreiteten das Funktionsprinzip in ganz Europa.
Früher wurden Löhne und Gehälter in Bargeld ausgezahlt, dies hatte den unangenehmen Nebeneffekt,
dass Diebe versuchten das Geld an sich zu reißen. Die Zahlung mit Bargeld war in früheren Zeiten Standard.
Mit der Einführung des bargeldlosen Verkehrs konnte das Geld einer Person allerdings wesentlich sicherer
übertragen werden. Heutzutage ist die bargeldlose Lohnübertragung und Zahlung zur Normalität geworden.