Wichtige Fragen in Kürze

  • Warum eine Festgeldanlage?

    Warum eine Festgeldanlage?

    Mit einer Festgeldanlage können Sie Ihr Erspartes mit einer relativ hohen Verzinsung anlegen. Allerdings können Sie während der Laufzeit nicht auf Ihr Guthaben zugreifen. So kann die Bank mit Ihrer Anlage am Geldmarkt arbeiten. Die daraus entstehenden Gewinne gibt die Bank an Sie als den Festgeldkontoinhaber in Form von attraktiven Zinsen weiter.

  • Welche Laufzeit ist empfehlenswert?

    Welche Laufzeit ist empfehlenswert?

    Die Mindestanlagezeit beträgt in der Regel 50 Tage. Sie sollten eine möglichst lange Anlagezeit für Ihr Festgeld wählen. Die längst mögliche Vertragsdauer liegt bei 4 Jahren. Die meisten Festgeldkontobesitzer legen Ihr Kapital auf 2 Jahre an. So ist auf der einen Seite eine attraktive Verzinsung, auf der anderen Seite aber genug Flexibilität gewährleistet. Wenn Sie allerdings in naher Zukunft mit einer größeren Ausgabe rechnen, sollten Sie die Laufzeit der Festgeldanlage mit 3 oder 6 Monaten vereinbaren.

  • Ist mein Kapital auf dem Festgeldkonto sicher?

    Ist mein Kapital auf dem Festgeldkonto sicher?

    Diese Anlageform ist sicher, weil bei Vertragsabschluss die Verzinsung von der Bank garantiert wird. Somit bekommt der Anleger die Erträge aus seiner Kapitalanlage. Dabei spielt es keine Rolle, wie die Situation der Bank auf dem Finanzmarkt ist. Sogar im Fall einer Insolvenz könnten die Kundengelder aus dem so genannten Einlagensicherungsfonds zurückgezahlt werden.

  • Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

    Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

    Vor allem bei Direktbanken sind die Eröffnung, die Führung und die Auflösung eines Festgeldkontos heutzutage meist kostenlos. Viele Filialbanken allerdings erheben für eine Festgeldanlage Kontoführungsgebühren. Diese Angebote sollten Sie meiden, da es auf dem Markt eine Vielzahl von kostenfreien Alternativen gibt.


Festgeld Lexikon

Einlagensicherungsfonds

Die Einlagensicherung spielt bei Festgeldern eine wichtige Rolle. Da der Anleger nicht über sein Kapital verfügen kann, ist es ihm auch nicht möglich, dieses im Falle einer drohenden Insolvenz der Bank, bei der grundsätzlich auch die Anlage abzuschreiben wäre, abzuziehen. In Deutschland findet die Einlagensicherung durch einen Fonds statt, in den die Banken abhängig von Eigenkapital und Größe einzahlen. Fällt eine Bank in die Insolvenz, können die Forderungen der Anleger aus dem Sicherungsfonds getilgt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Tilgung.

Festgeld

Die Festgeldeinlage ist eine Form der Termineinlage. Es handelt sich mithin um eine Geldanlage, bei der der Anleger eine bestimmte Geldsumme für eine fest definierte Laufzeit bei einer Bank deponiert. Im Gegenzug erhält er eine vorher fest geregelte Verzinsung der Summe. Die Besonderheit des Festgeldes liegt dabei in der vertraglichen Gestaltung. Denn der Anleger kann hier im Rahmen der vertraglichen Laufzeit nicht über die Einlage verfügen. Er kann das Geld also zum Beispiel im Fall eines Liquiditätsengpasses nicht anderweitig verwenden.

Freistellungsauftrag

Private Anleger haben die Möglichkeit, ihrem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Grundsätzlich müssen Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden. Dabei werden Zinsen und Dividenden entsprechend dem persönlichen Steuersatz des Sparers veranlagt. Mit dem Freistellungsauftrag werden die Zinserträge aus einer Festgeldanlage bis zu einer bestimmten Freistellungsgrenze nicht mit der Kapitalertragssteuer oder einem Zinsabschlag belastet. Kleinanlegern wird per Gesetz ein Zinsfreibetrag von 750 Euro gewährt, für Ehepaare sind Kapitaleinkünfte bis zu einer Höhe von 1.500 Euro pro Jahr steuerfrei. Der Sparer kann verschiedene Banken mit der Freistellung beauftragen. Allerdings darf die Gesamtheit der einzelnen Freistellungsaufträge den Sparerfreibetrag plus einen Werbungskosten-Pauschbetrag nicht überschreiten.

Sollte die Summe der Kapitaleinkünfte höher sein als der Freistellungshöchstbetrag, welcher sich aus dem Sparerfreibetrag von 750 bzw. 1.500 Euro und einer Pauschale für Werbungskosten von 51 Euro bzw. 102 Euro zu insgesamt 801 bzw. 1.602 Euro zusammensetzt, muss der Anleger bei der Einkommensteuererklärung die “KAP”-Anlage ausfüllen. In diesem Fall ist nur der Teil, welcher den Sparerpauschbetrag übersteigt, steuerpflichtig.

Fungibilität

Die sogenannte Fungibilität beschreibt die Austauschbarkeit von Finanzprodukten, also deren Eignung, Gegenstand von Handelsgeschäften zu werden. Eine entsprechende Fungibilität ist somit die wichtigste Voraussetzung für einen Handel des Produkts an den Finanzmärkten. Obwohl während der Laufzeit nicht über Festgelder verfügt werden kann, sind diese fungibel und ein beliebter Gegenstand von Handelsgeschäften. Insbesondere am Forex - dem internationalen Devisenmarkt - findet ein umfassender An- und Verkauf von Festgeldern an. Die Händler spekulieren hierbei auf einen Wertzuwachs der angelegten Währung, der durch Tausch realisiert wird.

Kündigung

Eine Kündigung ist bei einer Festgeldanlage in der Regel weder nötig noch möglich. Vielmehr läuft die Anlage mit Ablauf der Anlagelaufzeit ohne weiteres aus. Die Praxis hat deshalb einen Unterfall des Festgeldes entwickelt, das sogenannte Kündigungsgeld. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um eine Festgeldanlage, die allerdings nicht erst mit Ende der vertraglichen Laufzeit ausläuft, sondern vielmehr nach Ablauf einer bestimmten Kündigungsfrist gekündigt werden können. Es handelt sich mithin um eine Symbiose aus Fest- und Tagesgeld. Hier besteht meist ein variabler Zinssatz.

Laufzeit

Die Laufzeit bezeichnet im Rahmen einer Festgeldanlage den vertraglich festgelegten Zeitraum, in dem der Anleger sein Kapital der Bank überlässt. Innerhalb dieser festen Laufzeit ist bei einer Festgeldanlage ein Verfügen über die Summe nicht mehr möglich. Der Sparer kann sein Kapital also nicht aus der Anlage abziehen um es anderweitig zu investieren. In der Praxis üblich sind Laufzeiten ab einem Jahr, häufiger jedoch ab zwei Jahren. In der Regel ist die Laufzeit hierbei nach oben offen, je nach Wunsch des Festgeld-Anlegers.

Prolongation

Grundsätzlich endet eine Festgeldanlage mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit ohne weiteres. Der Anleger erhält sein Kapital zuzüglich der angefallenen Zinsen. Entspricht dies dem Willen der beteiligten Parteien, ist jedoch eine vertragliche Prolongation möglich. Hierfür wird das Festgeld - regelmäßig unter den gleichen Vertragsbedingungen - bei derselben Bank zu ähnlichen Konditionen erneut angelegt. Insofern könnte man von einer Verlängerung des Vertrags sprechen. Im Falle einer solchen Prolongation wird lediglich der Zinssatz neu definiert. Dieser orientiert sich am aktuellen Marktgeschehen.

Sichteinlage

Festgelder können als Alternative zur Prolongation oder dem reinen Auflösen nach Ablauf der vertraglichen Laufzeit in der Regel als sogenannte Sichteinlage weitergeführt werden. Sichteinlagen haben eine gravierende Ähnlichkeit mit Tagesgeldanlagen. Der Sparer lässt sein Kapital bei der Bank angelegt, erhält aber - anders als beim Festgeld - die Möglichkeit, unbeschränkt und täglich über das eingelegte Kapital zu verfügen. Sichteinlagen haben für die Banken einen hohen Verwaltungsaufwand bei recht geringen Erträgen zur Folge. Daher sind Sichteinlagen meist nicht, oder nur gering verzinst.

Zins

Der Anleger erhält als Gegenleistung für das Überlassen des Kapitals von der Bank einen Zins. Betriebswirtschaftlich ist der Zins zu verstehen als der Preis für geliehenes Kapital. Im Rahmen einer Festgeldanlage wird der Zinssatz meist beim Vertragsschluss vereinbart. Der Anleger kann profitieren, wenn der Zinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses besonders hoch ist und anschließend sinkt. Allerdings ist auch die gegensätzliche Konstellation denkbar. Dies ist ungünstig für den Anleger, da er das Kapital im Rahmen der Laufzeit nicht abziehen kann.