Festgeld Lexikon
Die Einlagensicherung spielt bei Festgeldern eine wichtige Rolle. Da der Anleger nicht über sein Kapital
verfügen kann, ist es ihm auch nicht möglich, dieses im Falle einer drohenden Insolvenz der Bank, bei der
grundsätzlich auch die Anlage abzuschreiben wäre, abzuziehen. In Deutschland findet die Einlagensicherung
durch einen Fonds statt, in den die Banken abhängig von Eigenkapital und Größe einzahlen. Fällt eine Bank
in die Insolvenz, können die Forderungen der Anleger aus dem Sicherungsfonds getilgt werden. Es besteht
kein Rechtsanspruch auf Tilgung.
Die Festgeldeinlage ist eine Form der Termineinlage. Es handelt sich mithin um eine Geldanlage, bei der
der Anleger eine bestimmte Geldsumme für eine fest definierte Laufzeit bei einer Bank deponiert.
Im Gegenzug erhält er eine vorher fest geregelte Verzinsung der Summe. Die Besonderheit des Festgeldes
liegt dabei in der vertraglichen Gestaltung. Denn der Anleger kann hier im Rahmen der vertraglichen
Laufzeit nicht über die Einlage verfügen. Er kann das Geld also zum Beispiel im Fall eines
Liquiditätsengpasses nicht anderweitig verwenden.
Private Anleger haben die Möglichkeit, ihrem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag zu erteilen.
Grundsätzlich müssen Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden. Dabei werden Zinsen und Dividenden
entsprechend dem persönlichen Steuersatz des Sparers veranlagt. Mit dem Freistellungsauftrag werden
die Zinserträge aus einer Festgeldanlage bis zu einer bestimmten Freistellungsgrenze nicht mit der
Kapitalertragssteuer oder einem Zinsabschlag belastet. Kleinanlegern wird per Gesetz ein Zinsfreibetrag
von 750 Euro gewährt, für Ehepaare sind Kapitaleinkünfte bis zu einer Höhe von 1.500 Euro pro Jahr
steuerfrei. Der Sparer kann verschiedene Banken mit der Freistellung beauftragen. Allerdings darf
die Gesamtheit der einzelnen Freistellungsaufträge den Sparerfreibetrag plus einen
Werbungskosten-Pauschbetrag nicht überschreiten.
Sollte die Summe der Kapitaleinkünfte höher sein als der Freistellungshöchstbetrag, welcher sich aus dem
Sparerfreibetrag von 750 bzw. 1.500 Euro und einer Pauschale für Werbungskosten von 51 Euro bzw. 102 Euro
zu insgesamt 801 bzw. 1.602 Euro zusammensetzt, muss der Anleger bei der Einkommensteuererklärung die
„KAP“-Anlage ausfüllen. In diesem Fall ist nur der Teil, welcher den Sparerpauschbetrag übersteigt,
steuerpflichtig.
Die sogenannte Fungibilität beschreibt die Austauschbarkeit von Finanzprodukten, also deren Eignung,
Gegenstand von Handelsgeschäften zu werden. Eine entsprechende Fungibilität ist somit die wichtigste
Voraussetzung für einen Handel des Produkts an den Finanzmärkten. Obwohl während der Laufzeit nicht
über Festgelder verfügt werden kann, sind diese fungibel und ein beliebter Gegenstand von
Handelsgeschäften. Insbesondere am Forex - dem internationalen Devisenmarkt - findet ein umfassender
An- und Verkauf von Festgeldern an. Die Händler spekulieren hierbei auf einen Wertzuwachs der angelegten
Währung, der durch Tausch realisiert wird.
Eine Kündigung ist bei einer Festgeldanlage in der Regel weder nötig noch möglich. Vielmehr läuft
die Anlage mit Ablauf der Anlagelaufzeit ohne weiteres aus. Die Praxis hat deshalb einen Unterfall
des Festgeldes entwickelt, das sogenannte Kündigungsgeld. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um eine
Festgeldanlage, die allerdings nicht erst mit Ende der vertraglichen Laufzeit ausläuft, sondern vielmehr
nach Ablauf einer bestimmten Kündigungsfrist gekündigt werden können. Es handelt sich mithin um eine
Symbiose aus Fest- und Tagesgeld. Hier besteht meist ein variabler Zinssatz.
Die Laufzeit bezeichnet im Rahmen einer Festgeldanlage den vertraglich festgelegten Zeitraum, in dem
der Anleger sein Kapital der Bank überlässt. Innerhalb dieser festen Laufzeit ist bei einer Festgeldanlage
ein Verfügen über die Summe nicht mehr möglich. Der Sparer kann sein Kapital also nicht aus der Anlage
abziehen um es anderweitig zu investieren. In der Praxis üblich sind Laufzeiten ab einem Jahr, häufiger
jedoch ab zwei Jahren. In der Regel ist die Laufzeit hierbei nach oben offen, je nach Wunsch des
Festgeld-Anlegers.
Grundsätzlich endet eine Festgeldanlage mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit ohne weiteres.
Der Anleger erhält sein Kapital zuzüglich der angefallenen Zinsen. Entspricht dies dem Willen
der beteiligten Parteien, ist jedoch eine vertragliche Prolongation möglich. Hierfür wird das Festgeld -
regelmäßig unter den gleichen Vertragsbedingungen - bei derselben Bank zu ähnlichen Konditionen erneut
angelegt. Insofern könnte man von einer Verlängerung des Vertrags sprechen. Im Falle einer solchen
Prolongation wird lediglich der Zinssatz neu definiert. Dieser orientiert sich am aktuellen Marktgeschehen.
Festgelder können als Alternative zur Prolongation oder dem reinen Auflösen nach Ablauf der
vertraglichen Laufzeit in der Regel als sogenannte Sichteinlage weitergeführt werden. Sichteinlagen haben
eine gravierende Ähnlichkeit mit Tagesgeldanlagen. Der Sparer lässt sein Kapital bei der Bank angelegt,
erhält aber - anders als beim Festgeld - die Möglichkeit, unbeschränkt und täglich über das eingelegte
Kapital zu verfügen. Sichteinlagen haben für die Banken einen hohen Verwaltungsaufwand bei recht geringen
Erträgen zur Folge. Daher sind Sichteinlagen meist nicht, oder nur gering verzinst.
Der Anleger erhält als Gegenleistung für das Überlassen des Kapitals von der Bank einen Zins.
Betriebswirtschaftlich ist der Zins zu verstehen als der Preis für geliehenes Kapital. Im Rahmen einer
Festgeldanlage wird der Zinssatz meist beim Vertragsschluss vereinbart. Der Anleger kann profitieren,
wenn der Zinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses besonders hoch ist und anschließend sinkt.
Allerdings ist auch die gegensätzliche Konstellation denkbar. Dies ist ungünstig für den Anleger, da er
das Kapital im Rahmen der Laufzeit nicht abziehen kann.