Wenn das Thema "KFZ Versicherung kündigen" auf die Agenda kommt, denken die meisten Autofahrer automatisch an den 30. November. Dieses Datum bezeichnet den Termin für eine ordentliche Kündigung der KFZ Versicherung zur Hauptfälligkeit. Der Grund dafür mag darin liegen, dass bei dieser Thematik immer verstärkt auf den Stichtag hingewiesen wird. Doch neben einer Kündigung der KFZ Versicherung am Jahresende gibt es noch weitere Möglichkeiten, eine bestehende Police aufzulösen.
Hier können sich Autofahrer, die ihre Kfz-Versicherung kündigen möchten, ein Kündigungsformular herunterladen.
Bei der KFZ Versicherung steht den Versicherungsnehmern immer dann ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn das Versicherungsunternehmen die Prämien erhöht, ohne den Leistungsumfang für den Kunden zu erweitern.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Assekuranz eine Anpassung der Typklassen vornimmt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt jedes Jahr im Oktober eine entsprechende Empfehlung für eine Neueinteilung der Typklasse, nach welcher sich die Versicherungsgesellschaften in der Regel auch halten. Sollte Ihr Auto in eine höhere Typklasse eingestuft werden, müssen Sie mit höheren Beiträgen rechnen.
Allerdings steht Ihnen hier ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen zu. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie die Information über die veränderte Einteilung von der Assekuranz erhalten. Ihre Autoversicherung ist im Übrigen verpflichtet, Sie rechtzeitig über die veränderten Vertragsbedingungen in Kenntnis zu setzen. Dies geschieht normalerweise in Form einer detaillierten Gegenüberstellung des alten und neuen Tarifes.
Auch wenn sich Ihre Regionalklasse ändert, steht Ihnen ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht zu. Allerdings ist hier eine Einschränkung zu beachten: Nur wenn sich die Regionalklasse ändert, weil die KFZ Versicherung eine Anpassung vorgenommen hat, können Sie die Police außerordentlich kündigen. Werden Sie aufgrund eines Umzuges in eine neue Regionalklasse eingeteilt, besitzen Sie diese Option nicht.
Auch wenn Ihre KFZ Versicherung einen Schaden für Sie reguliert hat, besitzen Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dabei ist es nicht erforderlich, dass Ihre Versicherung einen Schaden für Sie zahlt. Der Schaden gilt auch dann als reguliert, wenn die Assekuranz etwaige Schadenersatzansprüche an Ihre Person abgewehrt hat. Wie auch im Falle einer Prämienerhöhung ist das Recht auf eine außerordentliche Kündigung auf vier Wochen befristet.
Wenn Sie ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden, wird Ihr bestehender Versicherungsvertrag automatisch gekündigt. Hier brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern, die Kündigung übernimmt die zuständige Behörde. Jedoch ist es ratsam, die eigene Versicherung darüber zu informieren, wenn Sie das eigene Auto verkaufen.
Ein Sonderkündigungsrecht steht Autofahrern unter Umständen auch dann zu, wenn sie ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden. Jedoch besteht der Versicherungsvertrag nach einer Abmeldung zunächst als Ruheversicherung fort. Für den Fall, dass dieses Fahrzeug erneut angemeldet wird, tritt die alte Versicherung automatisch wieder in Kraft. Hier darf sich der Fahrzeughalter keine neue Versicherung suchen. Wird ein Auto jedoch komplett stillgelegt, kündigt die Zulassungsstelle automatisch die Kfz-Versicherung.
Wird ein Fahrzeug verkauft und deshalb vom bisherigen Besitzer bei der Behörde abgemeldet, geht die Kfz-Versicherung auf den Käufer des Autos über. Rechtlich gesehen besitzt also der Käufer das Sonderkündigungsrecht. Diese Option zieht er, indem er den neuen Wagen mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) einer anderen Assekuranz neu zulässt. Prinzipiell wird der Vertrag demnach automatisch gekündigt, jedoch sollten Fahrzeughalter ihre Assekuranz trotzdem über die veränderten Rahmenbedingungen informieren.
Auch für die Sonderkündigung gilt: Bevor Sie überstürzt bei Ihrem Versicherer kündigen, sollten Sie sich zuvor unbedingt nach einer Alternative umsehen. So grenzen Sie das Risiko aus, nach einer Kündigung plötzlich ohne Versicherungsschutz da zu stehen. Denn ohne Abschluss einer KFZ Haftpflichtversicherung dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
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