Winterreifen
In Deutschland besteht zu keiner Zeit des Jahres Winterreifenpflicht. Auch die Versicherungen schreiben keine Winterreifen vor. Aus diesem Grund ist es vor allem für die Haftpflichtversicherung irrelevant, welche Bereifung man bei winterlichen Verhältnissen aufgezogen hat. Die Versicherung muss leisten.
Auch die Kaskoversicherung kann die Übernahme des Schadens nicht komplett ablehnen. Allerdings kann bei der Kasko von Seiten des Versicherers geprüft werden, ob bei dem Unfall der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit vorlag. Unter diesen Umständen kann es passieren, dass die Versicherung nicht die volle Summe übernimmt. Allerdings kann man gegen einen Aufschlag auf die Prämie auch grobe Fahrlässigkeit mitversichern.
Aus Sicherheitsgründen und um Ärger zu vermeiden lohnt es sich aber in jedem Fall, bei winterlichen Verhältnissen Winterreifen aufzuziehen. Außerdem kann die Polizei im Falle eines Unfalls ein Bußgeld verhängen, falls die Bereifung der Unfallbeteiligten nicht den Verhältnissen angepasst war.
(Quelle: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft)
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