Vertragsstrafe
Versicherungsnehmer sollten davon absehen, falsche Angaben im Versicherungsantrag zu machen.
Ist ein Versicherungsnehmer aufgrund unrichtiger Angaben in eine zu günstige Tarifklasse eingestuft, wird der zu zahlende Versicherungsbeitrag in der Regel rückwirkend berichtigt. Eine nicht hohe Nachzahlung kann die Folge sein.
Gleiches gilt auch für den Fall, dass Veränderungen, die über die Laufzeit des Vertrages eingetreten sind und die Höhe der Prämie beeinflussen würden, nicht gemeldet werden.
Darüber hinaus kann das Versicherungsunternehmen in beiden Fällen (für die vorsätzliche Falschangabe und Nicht-Mitteilung von Veränderungen) eine Vertragsstrafe erheben, die in der Regel 100 Prozent der Jahresprämie beträgt.
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