Sachschaden
Werden bei einem Verkehrsunfall Kraftfahrzeuge oder andere Gegenstände beschädigt oder sogar komplett zerstört, spricht man von einem Sachschaden.
Genau wie Personenschäden können auch Sachschäden mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden sein. Daher schreibt der Gesetzgeber 1 Million Euro als Mindestversicherungssumme für Kfz-Versicherungen vor (Pflichtversicherungsgesetz PflVG § 4 Absatz 1-2).
Siehe auch Mindestdeckung oder Gesetzliche Mindestdeckung.
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