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  • TÜV geprüft:

    TÜV geprüft

    Die Zertifizierung der Softwarequalität durch den TÜV SÜD betrifft die Bereiche Datensicherheit, Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität des Kfz-Versicherungsvergleichs anhand besonders strenger Kriterien.

    Insbesondere die Aspekte Datenschutz und Datensicherheit gewinnen im Internet immer größere Bedeutung, da zur Erstellung des Versicherungsvergleichs und für einen anschließenden Online-Antrag einer Kfz-Versicherung die Abfrage persönlicher Daten notwendig ist.

    Bei der Zertifizierung durch den TÜV SÜD werden die strengen gesetzlichen Anforderungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Telemediengesetz (TMG) und die Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum IT Grundschutz herangezogen.

    Das Qualitätsmanagement wird in Anlehnung an die ISO 9001 geprüft. Grundlage für die Prüfung der Funktionalität und Usability sind umfangreiche Tests und TÜV SÜD Prüfanforderungen in Anlehnung an diverse ISO-Normen.

    Datenschutz, Funktionalität und Usability
  • eVB sofort online verfügbar

    eVB sofort online verfügbar

    Bei den meisten Versicherern wird Ihnen die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) für die Fahrzeugzulassung nach Abschluss sofort online angezeigt.

CHECK24 ist TÜV-Geprüft

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?

    Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?

    Das Zulassungsverfahren ist seit 1. März 2008 elektronisch und dadurch wesentlich einfacher geworden. Für eine Zulassung brauchen Sie neben den üblichen Unterlagen (Personalausweis, Fahrzeugbrief, sowie Fahrzeugschein und TÜV- /AU-Bescheinigung bei Gebrauchtwagen) nur noch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

    Anhand der eVB kann der Mitarbeiter der Zulassungsstelle Ihre Daten einsehen und erkennen, dass Sie Versicherungsschutz besitzen. Die eVB ersetzt das bisherige Verfahren per Deckungskarte (Doppelkarte).

  • Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

    Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

    Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln möchten, muss die Kündigung immer durch den Versicherungsnehmer selbst erfolgen. Kündigen Sie stets schriftlich und am besten per Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie auf die Einhaltung der Fristen.

    Die ordentliche Kündigung erfolgt in der Regel immer zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass Sie Ihren Vorvertrag bis zum 30.11. eines Jahres kündigen müssen, um ab dem 01.01. des Folgejahres bei einer neuen Gesellschaft versichert sein zu können.

    Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert oder die Beiträge erhöht hat. Auch hier gilt eine Frist von 4 Wochen ab Annahme/Ablehnung der Schadensregulierung bzw. Benachrichtigung über die Beitragserhöhung.

    Sollten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder auf eine andere Art nicht mehr besitzen, erlischt die Kfz-Versicherung automatisch mit der Abmeldung des Kfz.

      Kündigungsformular
  • Was sind die Vorteile beim Abschluss über CHECK24?

    Was sind die Vorteile beim Abschluss über CHECK24?

    Auf CHECK24 können Sie über 200 Kfz-Versicherungstarife vergleichen und sofort online abschließen. Die Vergleichsberechnung ist für Sie kostenfrei. Dank der günstigen Online-Tarife unserer Direktversicherer können Sie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung bis zu 800€ jährlich sparen.

    Mit unserer Preisgarantie garantieren wir, dass die ausgewiesenen Tarife bei demselben Versicherer nirgendwo, insbesondere auch nicht direkt bei diesem Versicherer und auch nicht auf dessen Webpage billiger zu erhalten sind.

  • Wer ist CHECK24?

    Wer ist CHECK24?

    CHECK24 ist Deutschlands großes Vergleichsportal. Wir ermöglichen dem Verbraucher unter www.check24.de, Versicherungen, Finanzprodukte, Energie-, Telekommunikationstarife sowie Mietwagenpreise kostenlos zu vergleichen und online abzuschließen. Der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter spart oft bares Geld.

    Zu diesem Zweck macht CHECK24 mit seinen über 300 Mitarbeitern den Tarifdschungel für den Verbraucher transparent und bietet wertvolle Orientierung. Preise und Leistungen können unverbindlich und anonym verglichen werden. Darüber hinaus bietet CHECK24 dem Verbraucher kostenlose telefonische Beratung von Experten.

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Kfz-Versicherung Lexikon

Rabatte

Jede Versicherung definiert eine Vielzahl von Tarifmerkmalen/Risikofaktoren, anhand derer sie den zu zahlenden Versicherungsbeitrag berechnet. Für einige dieser Tarifmerkmale gewähren die Versicherungen Rabatte, die die Prämienhöhe herabsetzen.

Beispiele für Rabatte sind:

  • Alleinfahrer-/Einzelfahrerrabatt: Wird ein Fahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt, sinkt das Unfallrisiko und damit die Prämie.
  • Berufsgruppenrabatt: Einen günstigeren Tarif erhalten Angestellte im Öffentlichen Dienst (Beamtenrabatt) und Landwirte (siehe auch Tarifgruppe).
  • Erstbesitzerrabatt: Ist der Versicherungsnehmer der Erstbesitzer des Wagens, gewähren ihm einige Versicherungen einen Erstbesitzerrabatt.
  • Fahrsicherheitstraining-Rabatt: Können Versicherungsnehmer nachweisen, dass sie ein Fahrsicherheitstraining absolviert haben, erhalten sie bei einigen Assekuranzen dafür einen Rabatt auf die Versicherungsprämie.
  • Familienrabatt: Da Eltern weniger riskant fahren, bekommen sie häufig eine Prämienvergünstigung.
  • Frauenrabatt: Frauen fahren bei einigen Versicherern günstiger, da sie statistisch gesehen weniger schwerwiegende Unfälle verursachen.
  • Garagenrabatt: Wird das Auto geschützt in einer Garage geparkt, sinkt die Prämie.
  • Hausbesitzerrabatt: Versicherungsnehmer mit selbst bewohntem Haus oder selbst genutztem Eigentum sparen oft Beiträge.
  • Neuwagenrabatt/Fahrzeugalterrabatt: Der Versicherungsbeitrag ist häufig für jüngere Autos niedriger.


Nutzerkreisnachlass: Je kleiner der Nutzerkreis ist, desto geringer fällt in der Regel die Versicherungsprämie aus.

  • Ökorabatt: Einige Anbieter gewähren Nachlässe für verbrauchs- und schadstoffarme Autos (gemessen am CO2-Ausstoß).
  • Online-Nachlass: Einen Beitragsnachlass erhalten viele Versicherungsnehmer bei einem Online-Abschluss.
  • Partnerrabatt: Fährt nur der Versicherungsnehmer und sein Partner das versicherte Auto, bekommt der Versicherungsnehmer einen Partnerrabatt gewährt.
  • Privatfahrerrabatt: Wer sein Auto ausschließlich für private Zwecke verwendet, muss bei vielen Versicherungen weniger zahlen.
  • Treue-/Bündelrabatt: Lange Versicherungsmitgliedschaft und mehrere Verträge bei einer Versicherung bringen Rabatt.
  • Umwelt-/Bus-/Bahnrabatt: Besitzer einer Bahn-Card oder ÖPNV-Jahreskarte müssen einen niedrigeren Beitrag zahlen.
  • Wenigfahrer-Rabatt: Wenigfahrer erhalten Rabatt, da man bei geringer Fahrleistung ein niedrigeres Unfallrisiko hat.
  • Werkstattbindung: Nachlass erhält auch, wer sich bereit erklärt, alle anfallenden Reparaturen in einer Werkstatt durchführen zu lassen, die die Versicherung vorgibt.

Versicherungsnehmer sollten beachten, dass die Versicherung, die mit den meisten und höchsten Rabatten wirbt, aber gleichzeitig einen hohen Grundtarif hat, nicht die günstigste Versicherung sein muss.


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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.