Partnerrabatt
Wird ein Fahrzeug nur von dem Versicherungsnehmer und einem im Versicherungsvertrag namentlich festgehaltenen Partner gefahren (Ehepartner, Lebenspartner, Partner in häuslicher Gemeinschaft), erhält der Versicherungsnehmer einen Partnerrabatt.
Autoversicherer gewähren in diesem Fall einen niedrigeren Versicherungsbeitrag. Sie gehen davon aus, dass weniger Unfälle geschehen, wenn nur zwei Personen, die mit dem Auto vertraut sind, das Fahrzeug fahren, als wenn es von einer Vielzahl von Personen bewegt wird.
In Notsituationen (z.B. für Fahrten ins Krankenhaus) ist es auch einer dritten Person gestattet, dass Fahrzeug zu führen.
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