Ordentliche Kündigung
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Der Versicherungszeitraum der meisten Versicherungsunternehmen endet mit dem Kalenderjahr am 31. Dezember. Eine ordentliche Kündigung kann bis spätestens einen Monat vorher, d.h. bis zum 30. November erfolgen.
Bei einigen Versicherungen beginnt und endet das Versicherungsjahr jedoch am Tag des Abschlusses. Daher sollten Versicherungsnehmer im Vertrag genau nachschauen, wann die Versicherung ausläuft, um die Möglichkeit eines Versicherungswechsels nicht zu verpassen. Wird keine Kündigung eingereicht, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.
Die ordentliche Kündigung bedarf keiner Angabe von Gründen. Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken, um über einen Beleg für deren Eingang zu verfügen.
Eine außerordentliche Kündigung ist in folgenden Fällen möglich:
- Anhebung des Versicherungsbeitrages (Basisbeitrag z.B. durch Typklassenumstufung)
- Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung
- Schadenfall
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