Kündigung
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Für die Kündigung der Autoversicherung gibt es zwei Möglichkeiten: Die ordentliche Kündigung ist fristgerecht mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des Versicherungsvertrags möglich (in der Regel zum 01.01.).
Eine außerordentliche Kündigung ist zum Beispiel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe von Preis- und Tarifänderungen und nach Abwicklung eines Schadens möglich.
Wer sein Auto verkauft, muss seine Versicherung nicht kündigen, es genügt die Vorlage der Abmeldebescheinigung und/oder des Kaufvertrags.
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