Kraftfahrzeugsteuer
Bereits seit 1899, nur 13 Jahre nach der Erfindung des motorisierten Fahrzeugs, besteht in Deutschland die Steuerpflicht für Kraftfahrzeuge.
Seit Juli 2009 gilt für Neuzulassungen eine neue Kfz-Steuerformel, die neben der Größe des Hubraums und der Euro-Norm des Wagens, auch die CO²-Emission zur Berechnung der Höhe der Steuer einbezieht. Damit können Besitzer von umweltfreundlichen Wagen, die nach Juli 2009 erstzugelassen wurden, Steuern sparen.
Der bloße Besitz eines Fahrzeugs verpflichtet nicht zu Steuerabgabe. Diese muss erst gezahlt werden, wenn man ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zulässt. Die Steuerpflicht endet mit der Abmeldung eines Fahrzeugs.
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