Hauptuntersuchung (HU)
Die Hauptunteruntersuchung dient der Feststellung der Verkehrstauglichkeit und -sicherheit von Kraftfahrtzeugen sowie Anhängern mit einem amtlichen Kennzeichen.
Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss durch eine amtlich anerkannte Prüfungsorganisation wie zum Beispiel TÜV oder DEKRA durchgeführt werden.
Die HU muss regelmäßig wiederholt werden. Für einen Neuwagen ist die erste HU nach der Erstzulassung nach 36 Monaten vorgeschrieben, danach muss ein Fahrzeug alle 24 Monate der Prüforganisation vorgeführt werden.
In welchem Monat ein Fahrzeug das nächste Mal zur Hauptuntersuchung muss, erkennt man an einer Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Lässt man die HU nicht rechtzeitig durchführen, riskiert man ein hohes Bußgeld. Zudem gewinnt man keine Zeit, denn bei der Untersuchung wird die Plakette zurückdatiert.
Die untern abgebildete Plakette bedeutet zum Beispiel, dass das Auto im September 2009 zur Hauptuntersuchung musste. Den Monat erkennt man an der Zahl, ob steht, das Jahr an der Zahl im mittig im Kreis. Damit das Datum für die Polizei auch von weitem erkennbar ist, symbolisiert auch die Farbe das Jahr der Fälligkeit. 2009 wurde die Farbe gelb benutzt, 2010 wird es die Farbe braun sein. Die schwarzen Balken zwischen der 1 und der 11 dienen der besseren Erkennbarkeit der Monate.
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