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    TÜV geprüft

    Die Zertifizierung der Softwarequalität durch den TÜV SÜD betrifft die Bereiche Datensicherheit, Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität des Kfz-Versicherungsvergleichs anhand besonders strenger Kriterien.

    Insbesondere die Aspekte Datenschutz und Datensicherheit gewinnen im Internet immer größere Bedeutung, da zur Erstellung des Versicherungsvergleichs und für einen anschließenden Online-Antrag einer Kfz-Versicherung die Abfrage persönlicher Daten notwendig ist.

    Bei der Zertifizierung durch den TÜV SÜD werden die strengen gesetzlichen Anforderungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Telemediengesetz (TMG) und die Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum IT Grundschutz herangezogen.

    Das Qualitätsmanagement wird in Anlehnung an die ISO 9001 geprüft. Grundlage für die Prüfung der Funktionalität und Usability sind umfangreiche Tests und TÜV SÜD Prüfanforderungen in Anlehnung an diverse ISO-Normen.

    Datenschutz, Funktionalität und Usability
  • eVB sofort online verfügbar

    eVB sofort online verfügbar

    Bei den meisten Versicherern wird Ihnen die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) für die Fahrzeugzulassung nach Abschluss sofort online angezeigt.

CHECK24 ist TÜV-Geprüft

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?

    Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?

    Das Zulassungsverfahren ist seit 1. März 2008 elektronisch und dadurch wesentlich einfacher geworden. Für eine Zulassung brauchen Sie neben den üblichen Unterlagen (Personalausweis, Fahrzeugbrief, sowie Fahrzeugschein und TÜV- /AU-Bescheinigung bei Gebrauchtwagen) nur noch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

    Anhand der eVB kann der Mitarbeiter der Zulassungsstelle Ihre Daten einsehen und erkennen, dass Sie Versicherungsschutz besitzen. Die eVB ersetzt das bisherige Verfahren per Deckungskarte (Doppelkarte).

  • Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

    Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

    Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln möchten, muss die Kündigung immer durch den Versicherungsnehmer selbst erfolgen. Kündigen Sie stets schriftlich und am besten per Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie auf die Einhaltung der Fristen.

    Die ordentliche Kündigung erfolgt in der Regel immer zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass Sie Ihren Vorvertrag bis zum 30.11. eines Jahres kündigen müssen, um ab dem 01.01. des Folgejahres bei einer neuen Gesellschaft versichert sein zu können.

    Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert oder die Beiträge erhöht hat. Auch hier gilt eine Frist von 4 Wochen ab Annahme/Ablehnung der Schadensregulierung bzw. Benachrichtigung über die Beitragserhöhung.

    Sollten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder auf eine andere Art nicht mehr besitzen, erlischt die Kfz-Versicherung automatisch mit der Abmeldung des Kfz.

      Kündigungsformular
  • Was sind die Vorteile beim Abschluss über CHECK24?

    Was sind die Vorteile beim Abschluss über CHECK24?

    Auf CHECK24 können Sie über 200 Kfz-Versicherungstarife vergleichen und sofort online abschließen. Die Vergleichsberechnung ist für Sie kostenfrei. Dank der günstigen Online-Tarife unserer Direktversicherer können Sie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung bis zu 800€ jährlich sparen.

    Mit unserer Preisgarantie garantieren wir, dass die ausgewiesenen Tarife bei demselben Versicherer nirgendwo, insbesondere auch nicht direkt bei diesem Versicherer und auch nicht auf dessen Webpage billiger zu erhalten sind.

  • Wer ist CHECK24?

    Wer ist CHECK24?

    CHECK24 ist Deutschlands großes Vergleichsportal. Wir ermöglichen dem Verbraucher unter www.check24.de, Versicherungen, Finanzprodukte, Energie-, Telekommunikationstarife sowie Mietwagenpreise kostenlos zu vergleichen und online abzuschließen. Der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter spart oft bares Geld.

    Zu diesem Zweck macht CHECK24 mit seinen über 300 Mitarbeitern den Tarifdschungel für den Verbraucher transparent und bietet wertvolle Orientierung. Preise und Leistungen können unverbindlich und anonym verglichen werden. Darüber hinaus bietet CHECK24 dem Verbraucher kostenlose telefonische Beratung von Experten.

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Kfz-Versicherung Lexikon

Haarwild

Entstehen durch einen Zusammenstoß mit Haarwild an einem Fahrzeug Schäden, so sind diese durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Dies gilt allerdings nur, wenn sich das Tier im Moment des Zusammenstoßes in Bewegung befindet. Fährt ein Versicherungsnehmer ein totes Tier an, bezahlt die Teilkasko nicht.

Rennt das Tier nach dem Zusammenstoß vom Unfallort weg, ist zur Sicherung des Versicherungsanspruchs die Polizei oder der zuständige Jagdpächter zu informieren.

Schäden, die nicht direkt durch den Zusammenstoß, sondern durch Brems- und Ausweichmanöver entstehen, werden von der Vollkaskoversicherung übernommen.

Unter den Begriff Haarwild fallen nach Paragraf 2 des Bundesjagdgesetzes Schwarz- und Rotwild, Hase und Murmeltiere, Wisente und Elche, Luchse und Füchse und Wildschweine, aber auch Fischotter und Seehunde. Nicht dazu gehören Kühe, Hunde und Katzen, sie werden als Haus- und Nutztiere gezählt. Für diese Tiere haftet der Tierhalter, bzw. wenn dieser nicht zu ermitteln ist, zahlt nur die Vollkaskoversicherung.


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