Haarwild
Entstehen durch einen Zusammenstoß mit Haarwild an einem Fahrzeug Schäden, so sind diese durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Dies gilt allerdings nur, wenn sich das Tier im Moment des Zusammenstoßes in Bewegung befindet. Fährt ein Versicherungsnehmer ein totes Tier an, bezahlt die Teilkasko nicht.
Rennt das Tier nach dem Zusammenstoß vom Unfallort weg, ist zur Sicherung des Versicherungsanspruchs die Polizei oder der zuständige Jagdpächter zu informieren.
Schäden, die nicht direkt durch den Zusammenstoß, sondern durch Brems- und Ausweichmanöver entstehen, werden von der Vollkaskoversicherung übernommen.
Unter den Begriff Haarwild fallen nach Paragraf 2 des Bundesjagdgesetzes Schwarz- und Rotwild, Hase und Murmeltiere, Wisente und Elche, Luchse und Füchse und Wildschweine, aber auch Fischotter und Seehunde. Nicht dazu gehören Kühe, Hunde und Katzen, sie werden als Haus- und Nutztiere gezählt. Für diese Tiere haftet der Tierhalter, bzw. wenn dieser nicht zu ermitteln ist, zahlt nur die Vollkaskoversicherung.
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